Verschweigen einer doppelten Staatsbürgerschaft ist ab sofort strafbar

Bereits vor einigen Wochen trat ein Gesetz in Kraft, welches russische Bürger verpflichtet eine zweite Staatsbürgerschaft den russischen Behörden zu melden. Nun sind die entsprechenden Formalien der Umsetzung des Gesetzes veröffentlicht.

Alle russischen Bürger mit einer zweiten Staatsbürgerschaft sind nun verpflichtet, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen, dem russischen Staat bis 4. Oktober ihre zweite Staatsbürgerschaft anzuzeigen. Zuständig für die Entgegennahme der Information ist der Migrationsdienst.

Der Migrationsdienst beginnt ab 17. Augst mit der Entgegennahme der Meldungen. Die Meldung der zweiten Staatsbürgerschaft hat in der Abteilung des Migrationsdienstes zu erfolgen, die sich am Meldeort (ständiger Wohnsitz) des Bürgers befindet.

Außer der förmlichen Meldung, hat der Bürger auch die Kopie des ausländischen Passes vorzulegen. Eine notariell beglaubigte Übersetzung der Kopie ist nicht erforderlich.

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