Kreml-Kritiker Nawalny erst ab 2030 wählbar?

Obwohl der Oppositionspolitiker Alexej Nawalny Rückenwind aus Straßburg bekam, darf er offenbar doch nicht bei der kommenden Präsidentschaftswahl kandidieren. Der Europäische Gerichtshof rügte Russland am Dienstag, die Verurteilung des Kreml-Kritikers sei reine Willkür gewesen. Nawalny selbst spricht von Sippenhaft.

Russland erntete scharfe Kritik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Verhaftung und Verurteilung Nawalnys im Streit mit dem Kosmetikkonzern Yves Rocher im Jahr 2014. Während der momentan schärfste Anfechter des russischen Präsidenten seine dreieinhalbjährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekam, sitzt sein Bruder nach wie vor im Gefängnis. Alexej Nawalny bezeichnet die Strafen als Sippenhaft, um die Opposition in Russland mundtot zu machen.

Das oberste Gericht in Straßburg hingegen nannte die Verurteilung wegen Betrugs und Geldwäsche „willkürlich und offenkundig unangemessen“. Aus Straßburg hieß es, das russische Handelsrecht sei bei dem Verfahren „weit und unvorhersehbar“ ausgelegt worden. Zusätzlich bekamen die beiden Brüder rund 80.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Nawalnys Anwältin Olga Michajlowa teilte unterdessen mit, dass sie die Schließung des Falls beantragen wolle.

Michajlowa und das Team um Nawalny veröffentlichten ein Schreiben, in dem es heißt: „Alles war konstruiert, um ein Ziel zu erreichen: Druck auf mich und meine Familie auszuüben, um meine politische Tätigkeit (…) zu verhindern.“ Zusätzliche Vorwürfe von Verfahrensfehlern wurden vom Justizministerium in Moskau zurückgewiesen. Nun muss über eine mögliche Berufung gegen den Richterspruch innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

Auch gegen eine weitere Verurteilung wegen eines Holzgeschäfts, bei dem Nawalny Betrug vorgeworfen wird, wehrt sich der Kreml-Kritiker zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Hierbei wurde er ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Diese Strafe hindert ihn nun an einer möglichen Kandidatur bei den russischen Präsidentschaftswahlen im März 2018, für die er seit Monaten kämpft.

Da seine Festnahmen und Verurteilungen wegen wiederholten Aufrufen zu ungenehmigten Protestdemonstrationen ebenfalls in seinem Strafregister zu Buche schlagen, sieht die Wahlleiterin und ehemalige russische Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa eine Kandidatur Nawalnys unvereinbar mit dem russischen Wahlrecht, wie sie der Nachrichtenagentur Interfax mitteilte. Nawalny selbst jedoch behauptet, dass ihm die russische Verfassung trotz seiner Bewährungsstrafe eine Kandidatur erlaube.

Die Russische Wahlkommission bekräftigte indes ihre Haltung. Nawalnys Vorstrafenregister werde in zehn Jahren und fünf Monaten gelöscht, sofern er sich bis dahin nichts mehr zu Schulden kommen lasse. Bis dahin sei er nicht berechtigt, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben, teilte Pamfilowa beim Jugendforum in Sotschi mit und rechnete Alexej Nawalny vor, dass die Möglichkeit russischer Präsident zu werden für ihn erst ab frühestens 2030 möglich sei.

[mb/russland.NEWS]

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