FSIN gab den zufriedenstellenden Gesundheitszustand von Nawalny bekannt

FSIN gab den zufriedenstellenden Gesundheitszustand von Nawalny bekannt

Der Gesundheitszustand des Oppositionspolitikers Alexei Nawalny, der seine Strafe im Fall Yves Rocher in einer Strafkolonie im Gebiet Wladimir verbüßt, wird als stabil und zufriedenstellend eingeschätzt, heißt es in einer Erklärung der Regionalabteilung der russischen Gefängnisbehörde FSIN gegenüber Interfax. Gestern hatte Leonid Wolkow, der Koordinator der Aktivitäten des Politikers, über die Medien verbreitet, dass sich der Gesundheitszustand von Nawalny im Lager verschlechtert habe. Der Mitstreiter des Oppositionellen behauptete, dass Nawalny in einem Gefängniskrankenhaus festgehalten werde, was die Lagerleitung aber angeblich verbergen wolle.

„Am 24. März wurden auf Ersuchen der Lagerinsassen, einschließlich des verurteilten Nawalny, medizinische Untersuchungen in den Einrichtungen des Strafvollzugsdienstes der Region Wladimir durchgeführt. Den Untersuchungsergebnissen zufolge wird sein Gesundheitszustand als stabil und zufriedenstellend bewertet“, zitiert Interfax aus einem Schreiben der FSIN.

Das Büro des Strafvollzugsdienstes könne nicht bestätigen, ob Nawalny im Krankenhaus liegt oder nicht, da dies die Preisgabe von persönlichen Informationen bedeuten würde, sagte eine FSIN-Sprecherin gegenüber Open Media. „Sein Zustand ist zufriedenstellend, aber ich kann nicht sagen, ob er jetzt unter ärztlicher Aufsicht steht“, sagte sie. Die Anwältin Olga Michailowa sagte gegenüber MBK Media, dass die Verteidiger von Nawalny seit längerem vor Ort sind: „Sie haben uns auf eine Liste gesetzt und gesagt, wir sollen warten.“

Die Ombudsfrau Bürgerbeauftragte für Menschenrechte in der Region Wladimir, Ljudmila Romanowa, sagte zu RIA Nowosti, sie habe keine Beschwerden im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Nawalny im Straflager erhalten.

Wolkow hatte zuvor geschrieben, Alexej Nawalny habe über starke Rückenschmerzen und Taubheit in den Beinen berichtet und seine Anwälte den Politiker am 24. März unter Berufung auf Sicherheitsmaßnahmen nicht sehen durften.

Am 2. Februar hatte das Simonowski-Gericht in Moskau die Bewährungsstrafe von Nawalny im Fall Yves Rocher aufgehoben.

[hrsg/russland.NEWS]

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