Das Parlament in Helsinki hat einstimmig ein Gesetz gebilligt, das russischen Staatsbürgern, die nicht in Finnland ansässig sind, den Erwerb von Immobilien in Finnland verbietet, berichtete das finnische Verteidigungsministerium am 11. April.
Finnische Staatsbürger mit russischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Genehmigung für den Erwerb von Immobilien. Das Gesetz verbietet den Erwerb von Immobilien durch Personen, die nach Ansicht der EU eine Bedrohung für die nationale Sicherheit Finnlands darstellen könnten. „Diese Entscheidung sendet eine klare Botschaft – wir werden nicht zulassen, dass die Position Finnlands untergraben wird“, kommentierte der finnische Verteidigungsminister Antti Häkkänen die Entscheidung des Parlaments.
Hakkänen hatte im Februar gesagt, dass Russland in dem Gesetz nicht direkt erwähnt werde, „aber in der aktuellen Sicherheitslage betrifft es Russland, seine Bürger und Unternehmen“. Dem Minister zufolge bezieht sich das Gesetz derzeit nur auf Russland, könnte aber auf andere Länder, die die Kriterien erfüllen, ausgeweitet werden.
Das verabschiedete Gesetz sieht eine Ausnahme für Russen vor, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Finnland haben oder sowohl die finnische als auch die russische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie werden weiterhin die Möglichkeit haben, Wohnungen zu besitzen oder zu kaufen, so der Verteidigungsminister des Landes.
Das finnische Verteidigungsministerium hatte den entsprechenden Gesetzesentwurf im September 2024 ausgearbeitet. Damals sagte Häkkänen, dass es im Land 3.500 Einrichtungen in russischem Besitz gebe.
Am 5. April erklärte die finnische Außenministerin Elina Valtonen, dass sie eine Normalisierung der Beziehungen zu Russland derzeit für verfrüht halte. Zuvor hatte der finnische Präsident Alexander Stubb erklärt, die Bürger müssten auf eine Normalisierung der Beziehungen vorbereitet werden. Im vergangenen November hatte Finnland eine Öffnung der Grenzen zu Russland ausgeschlossen.
Die litauischen Behörden hatten bereits 2023 russischen und belarussischen Bürgern ohne Aufenthaltsgenehmigung den Erwerb von Immobilien in Litauen verboten. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf wird nun vom lettischen Parlament geprüft und seine Bestimmungen sollen auf Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen ausgeweitet werden. Ein ähnliches Verbot wurde 2024 in Estland diskutiert, dem Parlament aber keine Änderung vorgelegt.
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