Bundesregierung besorgt wegen des russischen Gerichtsurteils gegen Zeugen Jehovas

Gernot Erler, der Russlandbeauftragte der Bundesregierung, sagte, die Bundesregierung halte ein wachsames Auge auf die Situation der Zeugen Jehovas in Russland, da der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen die Organisation Zeugen Jehovas bestätigt hat. Ihnen sind alle Aktivitäten verboten und die Organisation ist in Russland aufzulösen.

„Ich bin sehr besorgt über die Bestätigung des Urteils, das die Aktivitäten der Zeugen Jehovas verbietet. Das bedeutet, dass, trotz unserer Anrufe auf allen Ebenen, sie aufgrund Ihrer religiösen Überzeugungen und individuellen Philosophie bestraft werden können.“ Das Verbot „ebnet den Weg für die strafrechtliche Verfolgung der Organisation und deren Mitglieder.“

„Als Mitglied des Europarats, verstößt Russland damit gegen seine internationalen Verpflichtungen“, sagte er. „Wir verfolgen die Entwicklungen und die Folgen dieser Entscheidung für die Zeugen Jehovas. Ich gehe davon aus, dass das Verbot vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt wird.“

Am 17. Juli hat der Russische Oberste Gerichtshof das Urteil vom 20. April bestätigt,  nach dem die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation aufzulösen und zu verbieten sind, ebenso ihre Aktivitäten im ganzen Land. Die Verteidiger der Zeugen Jehovas erklärten umgehend, Sie würden gegen das Urteil Rechtsmittel beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einlegen.

[hmw/russland.NEWS]

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