Der russische Föderationsrat hat ein Gesetz gebilligt, das den Einsatz der Streitkräfte zum Schutz russischer Staatsbürger im Ausland ermöglichen soll. Betroffen sind nach der Formulierung des Gesetzes Russen, die im Ausland festgenommen, festgehalten oder strafrechtlich beziehungsweise in anderer Form verfolgt werden. Voraussetzung ist, dass dies auf Entscheidungen ausländischer Gerichte beruht, an deren Verfahren Russland nicht beteiligt ist und deren Zuständigkeit sich weder aus einem internationalen Vertrag Russlands noch aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrates ergibt.
Die Änderungen betreffen das Gesetz „Über die Verteidigung“ sowie das Gesetz „Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation“. Nach Inkrafttreten kann der Präsident entscheiden, die russischen Streitkräfte für solche Schutzaufgaben im Ausland heranzuziehen. Das Gesetz soll zehn Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten. Die Staatsduma hatte die Vorlage bereits am 13. Mai in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Die Initiative war von der Regierung ausgearbeitet worden, nach Angaben russischer Medien auf Weisung von Präsident Wladimir Putin. Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Föderationsrates, Andrej Klischas, bezeichnete sie als eine Art präventive Maßnahme. Im Verteidigungsministerium heißt es, die neuen Regeln würden die Möglichkeiten zum Schutz russischer Staatsbürger im Ausland erweitern und zugleich das internationale Prestige Russlands stärken.
Als Beispiel für Situationen, auf die das Gesetz reagieren soll, verwies der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses der Staatsduma, Andrej Kartapolow, auf den Fall des russischen Archäologen Alexander Butjagin. Dieser war in Polen festgenommen worden und kehrte im April im Rahmen eines Austauschs über Belarus nach Russland zurück.
Der Schritt fügt sich in eine Reihe russischer Gesetzesänderungen ein, mit denen Moskau ausländische Gerichtsentscheidungen zurückweist oder ihre Wirkung in Russland begrenzt. Bereits im Dezember 2025 hatte Putin ein Gesetz unterzeichnet, das die Vollstreckung bestimmter Entscheidungen ausländischer Gerichte in Russland untersagt.
Für Beobachter ist vor allem die offene Formulierung des neuen Gesetzes bemerkenswert. Es spricht nicht nur von festgenommenen russischen Staatsbürgern, sondern auch von Personen, die „in anderer Weise“ verfolgt werden. Gleichzeitig bleibt die konkrete Anwendung vollständig an eine Entscheidung des Präsidenten gebunden. Damit erhält der Kreml ein weiteres rechtliches Instrument, um im Ausland gegen Verfahren vorzugehen, die Moskau als politisch motiviert oder völkerrechtlich nicht legitimiert betrachtet.
Am selben Tag billigte der Föderationsrat außerdem Änderungen am Gesetz „Über die Grundlagen des Systems der Prävention von Rechtsverletzungen“. Sie sehen neue Maßnahmen gegen die aus russischer Sicht „Verfälschung der Geschichte“ sowie gegen die Umgehung des Militärdienstes vor. In die Präventionsarbeit sollen künftig auch der „Schutz der historischen Wahrheit“ und die Verhinderung einer „Herabsetzung der Bedeutung der Heldentat des Volkes bei der Verteidigung des Vaterlandes“ aufgenommen werden. Möglich sind nach dem Gesetz unter anderem Registrierung, Aufsicht und vorbeugende Gespräche durch Behörden wie Staatsanwaltschaft, Ermittlungskomitee, FSB und Innenministerium.

COMMENTS