Russlands Regierung kann Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastruktur künftig unter staatliche Verwaltung stellen, wenn deren Eigentümer sie nach Ansicht der Behörden nicht ausreichend vor Angriffen schützen. Der neue Mechanismus gilt nicht nur für ausländische, sondern auch für russische Eigentümer und erfasst weite Teile der Wirtschaft.
Präsident Wladimir Putin unterzeichnete den Erlass Nr. 604 am 24. August. Er trat noch am selben Tag in Kraft. Als Begründung nennt das Dokument die während des Krieges gegen die Ukraine zunehmenden Gefahren für Russlands kritische Infrastruktur.
Eine vorübergehende Verwaltung kann angeordnet werden, wenn ein Unternehmen vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen nicht oder verspätet umsetzt, behördliche Auflagen verletzt oder eine Gefahr für den sicheren Betrieb seiner Anlagen verursacht. Ausdrücklich erwähnt wird eine als ineffektiv bewertete Abwehr von Drohnenangriffen. Auch wenn ein beschädigtes Unternehmen seinen Betrieb nicht oder nach Einschätzung der Behörden zu spät wiederherstellt, kann der Staat eingreifen.
Die Entscheidung trifft die Regierung auf Anweisung des Präsidenten. Zum Verwalter wird normalerweise die föderale Agentur für staatliches Eigentum Rosimuschtschestwo bestimmt. Die Regierung kann jedoch auch eine andere Organisation einsetzen.
Nicht nur der angegriffene Betrieb kann betroffen sein
Der Erlass geht über die bloße Übernahme eines einzelnen Kraftwerks, Lagers oder Industriebetriebs hinaus. Unter vorübergehende Verwaltung gestellt werden können das gesamte oder ein Teil des in Russland gelegenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens eines Unternehmens, seine Wertpapiere, Beteiligungen an russischen Gesellschaften und weitere Vermögensrechte.
Der eingesetzte Verwalter erhält weitgehend die Befugnisse des Eigentümers. Ausgenommen ist lediglich das Recht, das übernommene Vermögen zu veräußern. Die Kosten der staatlichen Verwaltung sollen aus den Erträgen des betroffenen Vermögens finanziert werden.
Eine feste zeitliche Begrenzung enthält der Erlass nicht. Beendet wird die vorübergehende Verwaltung wiederum durch einen Regierungsbeschluss auf Anweisung des Präsidenten.
Auch der Kreis der möglicherweise betroffenen Unternehmen ist weit gefasst. Genannt werden Energie- und Industriebetriebe, Telekommunikation, kommunale Versorgung, Verkehr, Logistik, Atomenergie und Einrichtungen der Lebensversorgung. Hinzu kommt eine offene Generalklausel für alle anderen Objekte, die von „besonders wichtiger Bedeutung“ für Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität oder das Leben der Bevölkerung sind.
Damit kann grundsätzlich nahezu jedes größere Industrie-, Versorgungs- oder Logistikunternehmen als kritische Infrastruktur eingestuft werden.
Kreml weist den Begriff Nationalisierung zurück
Kremlsprecher Dmitri Peskow begründete den Erlass damit, dass Eigentümer mitunter nicht genügend für die Sicherheit und insbesondere den Drohnenschutz ihrer Betriebe täten. Regierung und zuständige Behörden würden die Situation prüfen und anschließend konkrete Vorschläge vorlegen.
Der Erste Vizepremier Denis Manturow versicherte, der Mechanismus solle nur „punktuell“ eingesetzt werden. Von einer Nationalisierung oder Änderung der Eigentumsform könne keine Rede sein. Der Staat übernehme lediglich vorübergehend die Leitung, um konkrete Sicherheitsaufgaben zu lösen, erklärte er gegenüber Interfax.
Formal bleibt das Eigentum tatsächlich bestehen. Wirtschaftlich verlieren die Eigentümer jedoch auf unbestimmte Zeit die Kontrolle über ihre Vermögenswerte und deren laufende Nutzung. Wann sie die Kontrolle zurückerhalten und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, bestimmt der Erlass nicht.
Auch der russische Unternehmerverband RSPP sieht Klärungsbedarf. Verbandschef Alexander Schochin fordert unter anderem eindeutige Kriterien dafür, wann die Wiederherstellung eines angegriffenen Betriebs als „verspätet“ gelten soll. Außerdem müsse geregelt werden, welche Verantwortung der staatliche Verwalter trägt, falls auch unter seiner Leitung Sicherheitsmängel bestehen bleiben. Der Verband verlangt ein transparentes Verfahren und stärkere staatliche Unterstützung für Investitionen in Schutzmaßnahmen. Pravo.ru
Folge der Angriffe auf Lager und Raffinerien
Der Erlass folgt auf eine Serie ukrainischer Drohnenangriffe gegen russische Raffinerien, Industrieanlagen und Logistikzentren. Seit Mitte Juli wurden Lager von Wildberries in zahlreichen Regionen getroffen. Im August folgten Angriffe auf Logistikzentren des Konkurrenten Ozon.
Die ausdrückliche Aufnahme von Logistikzentren in den Erlass dürfte damit zusammenhängen. Noch am 19. August hatte Putin die Regierung angewiesen, ein Hilfsprogramm für Eigentümer beschädigter Lager zu entwickeln. Wenige Tage später folgte nun ein Instrument, mit dem Unternehmen bei unzureichendem Schutz oder zu langsamer Wiederherstellung aus der eigenen Leitung genommen werden können.
Darin liegt die innenpolitische Bedeutung des Erlasses: Der Krieg erweitert nicht nur die staatliche Kontrolle über die Wirtschaft. Er verschiebt zugleich einen Teil der Verantwortung für die Abwehr militärischer Angriffe auf private Unternehmen. Wer seine Anlagen nicht erfolgreich schützt oder nach einem Angriff nicht schnell genug wieder in Betrieb nimmt, kann damit ein zweites Mal getroffen werden – zunächst von der Drohne und anschließend von der staatlichen Verwaltung.

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