Vertretung Russlands vor dem EGMR durch die Generalstaatsanwaltschaft

Vertretung Russlands vor dem EGMR durch die Generalstaatsanwaltschaft

Der russische Präsident Wladimir Putin hat die Initiative des Generalstaatsanwalts Igor Krasnow, dass die Generalstaatsanwaltschaft und nicht das Justizministerium Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt, befürworte, schreibt das Online-Portal RBK unter Berufung auf den Brief von Krasnow. Die Authentizität des Briefes wurde von der Quelle der Zeitung bestätigt.

In seinem Brief vom 17. März wies Krasnow darauf hin, dass die Verfassungsänderungen den Status der Staatsanwaltschaft aufwerten. „Vor dem allgemeinen Hintergrund der schwieriger werdenden Zusammenarbeit der europäischen Staaten mit Russland und der schwierigen Beziehungen mit den Partnern im Europarat nimmt die Bedeutung der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation zu, was durch die bevorstehende Konferenz der Leiter der Staatsanwaltschaften der europäischen Staaten im Juli 2021 in St. Petersburg belegt wird“, zitiert RBK das Schreiben.

Laut Krasnow ist bei Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen die Arbeit der Staatsanwaltschaft unverzichtbar. Ebenso bei der Zusammenarbeit „mit ausländischen Partnern in den schwierigsten Fragen des Schutzes russischer Bürger, die in ausländischen Staaten verfolgt werden.“

Seiner Meinung nach verfügt die Staatsanwaltschaft „über alle Instrumente, um den Staat, die russischen Bürger und Organisationen in internationalen und ausländischen Gerichtsverfahren am wirksamsten zu schützen“. So kann sie Materialien von Strafsachen vor Gerichten und Ermittlungsstellen anfordern und Informationen anfordern, die Bank- und Steuergeheimnisse darstellen. Er verwies auf die ähnlichen Erfahrungen von Staaten wie Albanien, Island, Spanien, Zypern, Malta, Norwegen, Portugal und Slowenien.

Der Pressesprecher des russischen Präsidenten, Dmitri Peskow, erklärte gegenüber RBK, dass er einen solchen Brief noch nicht gesehen habe. Die Zeitung schickte Anfragen an die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium.

Bisher wird Russland vor dem EGMR durch den stellvertretenden Justizminister Michail Galperin vertreten. Er wurde 2017 zum Kommissar ernannt.

[hrsg/russland.NEWS]

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