Urteil im „Tiergartenmord“ – lebenslange HaftSokolov, Vadim Bild © Polizeipräsident

Urteil im „Tiergartenmord“ – lebenslange Haft

Der Berliner Oberste Gerichtshof hat den Russen Vadim Sokolov (auch bekannt als Krasikov), der des Mordes an dem georgischen Staatsbürger Zelimkhan Khangoshvili für schuldig befunden wurde, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die deutschen Ermittler gingen davon aus, dass der Verurteilte Khangoshvili, der in Russland als Terrorist galt, auf Veranlassung der russischen Behörden getötet hatte.

Das Gericht betonte bei der Verlesung des Urteils die besondere Schwere der Schuld. Khangoshvili, ein ehemaliger Feldkommandant, der am Tschetschenienkrieg und am Konflikt in Georgien beteiligt war, wurde 2019 im Kleinen Tiergarten erschossen. Zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft wurden daraufhin aus Deutschland ausgewiesen. Das Gericht war der Ansicht, dass Russland bei der Untersuchung des Mordes „unzureichende Unterstützung“ geleistet habe.

Das deutsche Außenministerium hat im Zusammenhang mit dem Urteil im Mordfall des tschetschenischen Feldkommandeurs und georgischen Staatsbürgers Zelimkhan Khangoshvili in Berlin zwei Mitglieder der russischen Botschaft zur Persona non grata erklärt.
Das russische Außenministerium bezeichnete die Entscheidung Deutschlands als unfreundlich und versprach eine „angemessene Reaktion“.

Annalena Baerbock sagte, die staatlich angeordnete Tötung sei „ein schwerer Verstoß gegen deutsches Recht und die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“. „Aus diesem Grund haben wir den russischen Botschafter einbestellt. Wir haben ihm gesagt, dass die beiden Botschaftsmitarbeiter zur Persona non grata erklärt werden würden“, so Frau Baerbock (zitiert von Reuters).
Die deutschen Behörden glauben, dass der Mord die russisch-deutschen Beziehungen ernsthaft belasten wird.

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, versprach, dass Moskau bald eine Erklärung zu Berlins Entscheidung abgeben werde. „Die unfreundlichen Aktionen Berlins werden nicht ohne eine angemessene Antwort bleiben“, schrieb sie im Telegramm.

Nach der Ermordung Khangoshvilis wurden 2019 zwei Mitglieder der russischen Botschaft aus Deutschland ausgewiesen. Die deutsche Seite vertrat die Auffassung, dass Russland bei den Mordermittlungen „unzureichende Unterstützung“ geleistet habe. Moskau reagierte in gleicher Weise und wies die beiden deutschen Botschaftsangehörigen aus.

[hrsg/russland.NEWS]

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