[Von Florian Rötzer] – Erst im Oktober soll der noch geheime Bericht veröffentlicht werden, obgleich Schuldige hier sowieso nicht benannt werden dürfen.
Gerade hatte der niederländische Staatsanwalt Fred Westerbeke, der das Joint Investigation Team leitet, erklärt, man sei noch nicht so weit, Schuldige benennen zu können (MH17: Noch keine Verdächtigen). Ende des Jahres, wahrscheinlich später werde der Bericht vorgelegt, kündigte er an. Ein Problem dabei ist, dass die an der Untersuchung beteiligten Regierungen (Ukraine, Niederlande, Australien, Belgien sowie Malaysia und Eurojust) die Veröffentlichung von Details verhindern können.
Offenbar wächst auch in dieser Gruppe das Misstrauen daran, dass ein Ergebnis verhindert werden könnte, weswegen ein UN-Tribunal gefordert wird. Malaysia will einen Resolutionsentwurf in diesem Monat dem UN-Sicherheitsrat vorlegen. Russland kritisierte das schon einmal als übereilt und verlangte, dass erst einmal die strafrechtliche Untersuchung beendet werde. Nach dem UN-Sicherheitsratsbeschluss 2166 soll eine „umfassende, gründliche und unabhängige Untersuchung“ durchgeführt werden. Ob dies durch das Gemeinsame Untersuchungsteam und den Geheimhaltungsvorbehalt gewährleistet ist, darf bezweifelt werden.
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