Ukraine legt beim Londoner High Court Einspruch ein

Der ukrainische Finanzminister hat gegen das Urteil des Londoner High Court in Sachen „Russischer Schuldtitel“ Berufung eingelegt.

Moskau hatte im Jahr 2013 mit 3 Milliarden Dollar aus dem staatlichen Wohlfahrtsfond ukrainische Schuldverschreibungen (Eurobond) gekauft, die Ende 2015 fällig waren. Die ukrainische Regierung weigert sich diese zurückzuzahlen und behauptet, die drei Milliarden Dollar seien in Wirklichkeit Schmiergelder an die Regierung Janukowski gewesen.

Russland klagte darauf beim Londoner High Court und beantragte ein Schnellverfahren, weil es seiner Meinung nach keine Unklarheiten in der Sache gäbe. Die Ukraine legte gegen das Schnellverfahren Einspruch ein, weil es ihr darum ging Hintergründe darzulegen. Der High Court lehnte den ukrainischen Einspruch gegen das Schnellverfahren ab und schloss sich (mit Einschränkungen) Russlands Auffassung an. Gegen diese Ablehnung des Einspruchs legte die Ukraine jetzt Einspruch ein.

[Hanns-Martin Wietek/russland.NEWS]

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