Sanktionsspirale zwischen Russland und Großbritannien dreht sich weiter

Sanktionsspirale zwischen Russland und Großbritannien dreht sich weiter

Das russische Außenministerium berichtete über persönliche Vergeltungssanktionen gegen britische Staatsbürger, denen in Zukunft die Einreise nach Russland verweigert wird.

„Als Reaktion auf das unfreundliche Vorgehen der britischen Behörden und auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit hat die russische Seite beschlossen, persönliche Sanktionen gegen 25 Vertreter Großbritanniens zu verhängen. Ihnen wird die Einreise nach Russland verweigert“, so die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, in einer Erklärung.

Sie erläuterte, dass „die britische Regierung unter weit hergeholten und absurden Vorwänden im Juli 2020 die Entscheidung angekündigt hat, Sanktionen gegen eine Reihe von Beamten unseres Landes im so genannten „Magnitski-Fall“ einzuführen.

Anfang Juli wurde bekannt, dass Großbritannien individuelle Sanktionen gegen 25 russische Bürger verhängt hat. In London sagt man, dass sie in den Tod des Anwalts Sergei Magnitski von Hermitage Capital im Gefängnis Butyrka im Jahr 2009 verwickelt waren.

Auf der Liste stehen insbesondere Alexander Bastrykin, Vorsitzender des russischen Untersuchungsausschusses, Dmitri Kratow, ehemaliger stellvertretender Leiter des Gefängnisses Butyrka, Alexej Anichin, ehemaliger Leiter des Untersuchungsausschusses des Innenministeriums und Generalleutnant der Justiz, und Oleg Silchenko, ein Ermittler des Innenministeriums.

Auf den Listen finden sich auch der ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwalt Viktor Grin, der Mitarbeiter des Büros des Generalstaatsanwalts Andrei Pechegin, Richter Sergei Podoprigorow, der 2008 die Verhaftung von Magnitski anordnete, die ehemalige Richterin Jelena Staschina und andere Mitglieder der Justiz.

Sacharowa kommentierte den Fall: „In allen Gesprächen über den Tod von Sergei Magnitski haben wir wiederholt erschöpfende Kommentare und Erklärungen gegeben, was London anscheinend lieber nicht zur Kenntnis nimmt. Es ist nicht klar, mit welchen Begründungen sie Schuldige „ernennen“ und ihre „Bestrafung“ festlegen. Das Vorgehen der britischen Seite kann als Versuch gewertet werden, sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen und Druck auf das russische Justizsystem auszuüben.“

Darüber hinaus hat Präsident Putin hat die Geltungsdauer des russischen Lebensmittelembargos für Produkte aus Ländern, die antirussischen Sanktionen beigetreten sind oder sie unterstützt haben, bis 2021 verlängert. Der Erlass tritt ab dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.

Das Lebensmittelembargo wurde ursprünglich durch einen Präsidialerlass vom 6. August 2014 gegen Länder verhängt, die Sanktionen gegen Russland angekündigt oder unterstützt hatten. Zuerst wurde es auf Produkte aus den USA, der EU, Australien, Norwegen und Kanada angewandt. Seit dem 13. August 2015 sind Albanien, Montenegro, Island sowie Liechtenstein davon betroffen und seit dem 1. Januar 2016 die Ukraine, die sich den Sanktionen gegen Russland angeschlossen hat.

Das Verbot wurde zunächst für ein Jahr verhängt, dann aber immer wieder verlängert. Ursprünglich umfasste das Verbot Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte, Fisch und Fischprodukte, Gemüse und Obst. Seit Oktober 2017 ist es verboten, lebende Schweine, ausgenommen reinrassige Zuchttiere, sowie Nebenprodukte einzuführen.

Seit dem 6. August 2015 müssen Produkte aus „Sanktions“-Ländern vernichtet werden.

Darüber hinaus wird ein Verfahren eingeführt, nach dem der Transit von Produkten aus „sanktionierten“ Ländern nur mit GLONASS-Siegeln und Fahrerregistrierungscoupons möglich ist.

[hrsg/russland.NEWS]

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