Russlands Vollstreckungsbehörde meldet höhere Einziehungen bei weniger Verfahren. Besonders stark gestiegen sind die eingetriebenen Unterhaltszahlungen. Zugleich beschweren sich Banken über Millionen automatisierter Auskunftsersuchen. Künftig könnten Schuldner ihre Angelegenheiten auch über den Messenger Max regeln.
Russlands Gerichtsvollzieher haben seit Beginn des Jahres 2026 mehr als 1,1 Billionen Rubel bei Privatpersonen und Unternehmen eingezogen. Das entspricht zum aktuellen Wechselkurs rund 12,3 Milliarden Euro. Wie der Leiter des Föderalen Gerichtsvollzieherdienstes FSSP, Dmitri Aristow, in einem von Kommersant aufgegriffenen Interview mit der Nachrichtenagentur TASS erklärte, nahm das Volumen der eingetriebenen Gelder zu, obwohl die Zahl der Vollstreckungsverfahren zurückging.
In den ersten zehn Monaten befanden sich nach seinen Angaben 103 Millionen Verfahren in der Zwangsvollstreckung. Das waren 9,5 Millionen weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Rückgang habe die Mitarbeiter entlastet, sagte Aristow. Die Arbeitsbelastung bleibe allerdings hoch. Eine konkrete Vergleichssumme für die Einziehungen des Vorjahres nennt der Bericht nicht.
Die Verfahrenszahl ist dabei nicht mit der Zahl betroffener Menschen gleichzusetzen: Gegen einen Schuldner können mehrere Verfahren laufen, außerdem erfasst die Bilanz auch Unternehmen.
Mehr Geld für unterhaltsberechtigte Kinder
Ein Schwerpunkt der Behördenbilanz sind ausstehende Unterhaltszahlungen. Seit 2017 hat die FSSP nach Angaben Aristows mehr als 507 Milliarden Rubel zugunsten von Kindern eingetrieben, deren Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen. Zum heutigen Kurs entspricht dies etwa 5,65 Milliarden Euro. Anders als die Gesamtbilanz für 2026 umfasst diese Summe einen mehrjährigen Zeitraum.
Die jährlichen Einziehungen sind deutlich gestiegen: 2021 lagen sie bei 32,9 Milliarden Rubel, 2023 bei 66,5 Milliarden und 2024 bei 92 Milliarden Rubel. Im Jahr 2025 erreichten sie 110 Milliarden Rubel – umgerechnet rund 1,23 Milliarden Euro zum aktuellen Kurs.
Damit wurde 2025 nominal mehr als dreimal so viel Unterhalt eingetrieben wie 2021. Wie hoch die weiterhin offenen Forderungen sind und welcher Anteil der insgesamt geschuldeten Zahlungen tatsächlich bei den Kindern ankommt, geht aus den Berichten jedoch nicht hervor. Aus den gestiegenen Einziehungen allein lässt sich deshalb keine umfassende Erfolgsquote ableiten.
Millionen Anfragen an die Banken
Wie umstritten die praktische Arbeit der Behörde sein kann, zeigt ein Bericht von Kommersant vom 13. Oktober. Bankenverbände beklagten eine außergewöhnliche Welle von Auskunftsersuchen zu Schuldnern zwischen dem 18. und 21. September. Eine Regionalbank erhielt demnach an einem einzigen Tag 12,8 Millionen Anfragen – etwa ihr übliches Monatsaufkommen. Bei den meisten Banken betrafen nach Verbandsangaben mehr als 90 Prozent der Anfragen Personen, die dort keine Kunden waren.
Die Institute verwiesen auf die Pflicht, binnen drei Tagen zu antworten. Für nicht fristgerecht bearbeitete Anfragen drohten nach Darstellung des Nationalen Finanzmarktrats jeweils 50.000 bis 100.000 Rubel Strafe, umgerechnet etwa 560 bis 1.120 Euro. Die Verbände verlangten gleichmäßigere Anfragevolumen und Schutz vor Sanktionen wegen überlasteter Systeme.
Als mögliche Ursache wurden technische Fehler und automatisch wiederholte Anfragen genannt. Belegt ist das nicht. Nach dem von Kommersant eingesehenen Verbandsschreiben plant die FSSP solche breit gestreuten Abfragen jedoch auch regelmäßig. Die Behörde selbst erklärte, im Rahmen der geltenden Gesetze zu handeln.
Ob die September-Anfragen zu den höheren Einziehungen beigetragen haben, lässt sich aus den Berichten nicht feststellen.
Vollstreckungsangelegenheiten über Max
Die Digitalisierung soll unterdessen auch den direkten Kontakt mit Schuldnern erweitern. Nach einem Bericht von Expert prüft die FSSP, den nationalen Messenger Max dafür einzusetzen. Dort könnten Nutzer künftig Benachrichtigungen über Vollstreckungsverfahren erhalten, Schulden begleichen sowie Anträge und Eingaben übermitteln.
Vergleichbare Dienste sind bereits über das staatliche Portal Gosuslugi verfügbar. Für Max beschreibt Aristow bislang eine Möglichkeit, die geprüft wird. Ein Einführungstermin wird nicht genannt.
Die aktuelle Bilanz zeigt damit zwei Seiten der Vollstreckung: Höhere Einziehungen können Gläubigern und unterhaltsberechtigten Kindern zugutekommen. Die Beschwerden der Banken machen zugleich deutlich, dass die digitale Bearbeitung großer Fallzahlen neue Belastungen an anderer Stelle erzeugt.

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