Russland verlässt europäische Antifolterkonvention – Kontrollmandat für Haftstätten endet

Russland verlässt europäische Antifolterkonvention – Kontrollmandat für Haftstätten endet

Russlands Austritt aus der Europäischen Antifolterkonvention ist am 1. November wirksam geworden. Damit verliert das zuständige Komitee des Europarats sein Mandat für Besuche in russischen Haftstätten. Moskau begründet den Schritt mit seiner blockierten Mitwirkung im Gremium. Das völkerrechtliche Folterverbot bleibt davon unberührt.

Russland ist nicht mehr Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Wie der Europarat mitteilte, wurde die Kündigung zum 1. November 2026 wirksam. Die russische Regierung hatte ihren Entschluss am 30. Oktober 2025 offiziell übermittelt; anschließend lief die vertraglich vorgesehene Kündigungsfrist.

Die unmittelbare Folge betrifft die unabhängige Kontrolle von Einrichtungen, in denen Menschen ihrer Freiheit beraubt sind. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter, kurz CPT, kann sein Besuchsmandat in Russland künftig nicht mehr ausüben. Sein Präsident Alan Mitchell bezeichnete unabhängige Kontrollen von Haftstätten als grundlegenden Schutz gegen Folter und Misshandlungen.

Die Konvention schafft einen vorbeugenden Kontrollmechanismus. Delegationen können Gefängnisse, Polizeigewahrsam, psychiatrische Einrichtungen und andere Orte des Freiheitsentzugs besuchen. Sie dürfen sich innerhalb der Einrichtungen frei bewegen und vertraulich mit untergebrachten Personen sprechen. Anschließend richten sie Berichte und Empfehlungen an die zuständigen Behörden. Der Ausschuss ist kein Gericht und verhängt keine Strafen; er soll Misshandlungen durch Kontrollen und den Dialog mit Regierungen verhindern.

Russland war seit 1998 Vertragsstaat. Zwischen 1998 und 2021 fanden 30 Besuche statt, bei denen nach Angaben des Europarats mehr als 450 Einrichtungen aufgesucht wurden. Die Bilanz blieb jedoch weitgehend unter Verschluss: Von 27 verabschiedeten Besuchsberichten wurden lediglich vier veröffentlicht. Mehrere Berichte umfassen jeweils zwei Besuche.

Dass Berichte zunächst vertraulich bleiben, gehört zum Verfahren des CPT. Ihre Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich mit Zustimmung des betroffenen Staates. Der Ausschuss kann allerdings öffentlich Stellung nehmen, wenn eine Regierung die Zusammenarbeit verweigert oder Empfehlungen zur Verbesserung der Lage nicht umsetzt.

Moskau begründete die Kündigung mit einem Konflikt über die Besetzung des Gremiums. Nach Darstellung der russischen Führung blockierte der Europarat seit Dezember 2023 die Wahl eines neuen Mitglieds aus Russland. Duma-Präsident Wjatscheslaw Wolodin erklärte deshalb, Russland könne nicht mehr vollwertig an dem Kontrollmechanismus teilnehmen. Russische Parlamentarier verwiesen zugleich auf nationale Schutzvorschriften und andere internationale Verpflichtungen, die bestehen blieben.

Der Ausschuss schildert dagegen eine seit Jahren ausbleibende Zusammenarbeit. Seit Beginn der russischen Großinvasion in die Ukraine im Februar 2022 habe er zahlreiche Berichte über mutmaßliche Folter und Misshandlungen durch russische Amtsträger erhalten – sowohl aus Russland als auch aus besetzten ukrainischen Gebieten. Wegen fehlender Kooperation habe er die Lage nicht durch eigene Besuche überprüfen können.

Der Ausschluss Russlands aus dem Europarat im März 2022 hatte seine Teilnahme an der Antifolterkonvention nicht automatisch beendet. Das Übereinkommen steht auch Nichtmitgliedern offen. Russland blieb daher bis zum Wirksamwerden seiner gesonderten Kündigung daran gebunden.

Der Austritt hebt das Folterverbot nicht auf. Russland ist weiterhin Vertragsstaat der eigenständigen Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Diese verpflichtet Staaten unter anderem, wirksame Maßnahmen gegen Folter zu treffen. UN-Menschenrechtsexperten haben gegenüber Russland zudem auf das absolute Verbot von Folter auch im humanitären Völkerrecht hingewiesen.

Damit fallen rechtliche Verpflichtung und praktische Kontrolle weiter auseinander: Das Verbot bleibt bestehen, während ein internationaler Mechanismus für Besuche vor Ort entfällt. Weil solche Besuche bereits seit Jahren an fehlender Zusammenarbeit scheiterten, beendet der Austritt vor allem auch die bisher fortbestehende vertragliche Grundlage, auf der ihre Wiederaufnahme verlangt werden konnte.

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