Rudelgucken gesichert – Sperrzeiten für WM gelockert

Aufatmen bei den Betreibern von Biergärten und Veranstaltungsbetrieben im Freien. Nun ist es amtlich: Das Bundeskabinett hat gestern eine Verordnung beschlossen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln für die Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland zuzulassen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den örtlichen Behörden.

Was wäre ein großes Fußballturnier ohne das gesellige Miteinander im Kreise von Gleichgesinnten? Das auf Neudeutsch als Public Viewing bekannte kollektive Fußballerlebnis kollidiert jedoch im Regelfall meist mit den behördlich verfügten Lärmschutzbestimmungen, die weniger fußballinteressierte Nachbarn vor spätabendlichen Jubelorgien schützen sollen. Diese wurden nun allerdings durch einen offiziellen Beschluss während eines gestecktem Rahmens außer Kraft gesetzt.

„Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und Europameisterschaften einfach dazu“, findet sogar Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD. Deshalb werde die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele auf Großleinwänden grundsätzlich auch nach 22.00 Uhr noch gestattet sein. Laut Hendricks bestehe dabei „ein erhebliches öffentliches Interesse“. So könnten auch Fußballfans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten können, die Spiele live und in Gemeinschaft verfolgen, so ihre Begründung.

Das Lärmschutzgesetz greift normalerweise ab 22 Uhr. Wegen der späten Anstoßzeiten mancher Spiele des Turniers sei eine Ausnahmeregelung unumgänglich, heißt es offiziell beim Pressedienst der Bundesregierung. Diese Regelung verhelfe außerdem Gastronomen und Eventveranstaltern zu Rechts- und Planungssicherheit, erklärte die Bundesumweltministerin mit Blick auf deren Umsatzplus. In einigen Fällen sowie privat müsse das späte Freiluftschauen jedoch von den örtlichen Behörden genehmigt werden lassen.

[mb/russland.NEWS]

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