Die Pfändung von Nord Stream 2-Anlagen hat keine Auswirkungen auf den Betrieb des Unternehmens, sagte Jens Müller, Sprecher der Nord Stream 2 AG, am Mittwoch.
Am 29. Mai 2018 erhielt die Nord-Stream-2-AG in Zug in der Schweiz „eine Sicherstellungsverfügung bezüglich Forderungen gegen Gazprom“, sagte Mueller.
„Wir kommentieren keine Einzelheiten zu diesem rechtlichen Verfahren. Es hat aber keine Auswirkungen auf das Nord-Stream-2-Projekt“, fügte der Sprecher hinzu.
Der ukrainische Präsident Pjotr Poroschenko hatte zuvor verkündet, dass im Rahmen der Vollstreckung des Schiedsgerichtsverfahrens gegen Gazprom in den europäischen Ländern Verfahren eingeleitet werden.
Ein Schweizer Gerichtsvollzieher besuchte am Dienstagabend das Nord-Stream-Büro in der Schweiz, teilten zwei unabhängige Quellen TASS am Mittwoch mit. Eine Quelle bei Gazprom hat TASS den Besuch der Gerichtsvollzieher bestätigt.
[hmw/russland.NEWS]
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