Oberster Gerichtshof der Niederlande kippt Verurteilung Russlands im YUKOS-Fall

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat ein Urteil aufgehoben, wonach Russland mehr als 50 Milliarden Dollar an ehemalige YUKOS-Aktionäre hätte zahlen müssen. Der Fall wurde an das Berufungsgericht in Amsterdam zurückverwiesen.

„Im Jahr 2020 hatte das Berufungsgericht in Den Haag einen Schiedsspruch aus dem Jahr 2014 bestätigt, der die Russische Föderation zur Zahlung einer Entschädigung von rund 50 Milliarden Dollar an drei ehemalige Großaktionäre des Ölkonzerns YUKOS verpflichtete. Heute hob der Oberste Gerichtshof die endgültige Entscheidung des Berufungsgerichts sowie die vorherige Entscheidung des Gerichts auf. Der Oberste Gerichtshof gab einem der Berufungsgründe der Russischen Föderation statt. Der Fall wurde an das Berufungsgericht in Amsterdam zurückverwiesen, um eine neue Entscheidung in dieser Sache zu treffen. „Die anderen Gründe wurden zurückgewiesen“, heißt es in dem Urteil.

Der Oberste Gerichtshof moniert, dass das Haager Berufungsgericht eines der Argumente der russischen Seite, dass nämlich die Ex-Gesellschafter von YUKOS „im Schiedsverfahren angeblich Betrug begangen haben“, ignoriert habe.

Im Mai 2005 wurden der ehemalige YUKOS-Chef Michail Chodorkowski und der ehemalige Menatep-Chef Platon Lebedew wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde später in acht Jahre umgewandelt. Im Dezember 2010 wurden sie im „zweiten YUKOS-Fall“ wegen Öldiebstahls und Geldwäsche zu 14 Jahren Haft verurteilt. 2013 unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin ein Dekret zur Begnadigung Michail Chodorkowskis.

Im Februar 2020 bestätigte das Berufungsgericht in Den Haag das erstinstanzliche Urteil, dass Russland im Rahmen einer Klage ehemaliger YUKOS-Aktionäre 50 Milliarden Dollar zahlen muss. Russland hat daraufhin gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt.

[hmw/russland.NEWS]

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