Der russische Oppositionspolitiker Boris Nadeschdin ist wegen der „öffentlichen Darstellung extremistischer Symbolik“ zu einer Geldstrafe von 1.000 Rubel – umgerechnet rund elf Euro – verurteilt worden. Eine zunächst ebenfalls mögliche Verwaltungshaft verhängte das Stadtgericht von Dolgoprudny bei Moskau nicht.
Anlass des Verfahrens war ein Beitrag in Nadeschdins Telegram-Kanal vom 8. November 2023. Darin hatte er auf die Aufzeichnung einer Sendung mit seiner Beteiligung verwiesen. In dem Video war kurz ein Foto des inzwischen verstorbenen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny zu sehen.
Ermittler des regionalen Zentrums zur Bekämpfung des Extremismus werteten dies als Darstellung von Symbolen einer verbotenen extremistischen Organisation. Nawalnys Antikorruptionsstiftung FBK wurde 2021 in Russland als extremistisch eingestuft und verboten. Die Behörden behandeln seither auch Bilder des Politikers teilweise als entsprechende Symbolik.
Nadeschdin bezeichnete das Verfahren vor Gericht als „einzigartig“. Bisher seien Menschen wegen Nawalny-Fotos belangt worden, die sie selbst auf ihren Seiten veröffentlicht hätten. In seinem Fall gehe es dagegen lediglich um einen Link zu einem Video, in dem ein solches Bild zu sehen gewesen sei.
Er könne nicht nachvollziehen, weshalb bereits Nawalnys Gesicht als Symbol einer extremistischen Organisation gelten solle, erklärte der Politiker. Andernfalls müssten konsequenterweise auch Menschen festgenommen werden, die Nawalny ähnlich sähen. Nadeschdin bezeichnete diese Auslegung als absurd.
Die Verteidigung hatte das Gericht gebeten, von einer Inhaftierung abzusehen. Dabei verwies sie auch auf Nadeschdins Gesundheitszustand. Während der Verhandlung wurde wegen hohen Blutdrucks ein Krankenwagen gerufen. Nach dem Urteil sagte Nadeschdin, er sei froh, „am Leben und in Freiheit“ zu sein.
Damit endet zunächst das Verfahren, über das wir nach seiner Festnahme am 13. Juli berichtet hatten. Nadeschdin war damals mehrere Stunden von der Polizei festgehalten und anschließend unter der Auflage freigelassen worden, vor Gericht zu erscheinen. Danach hatte er erklärt, er erwäge gemeinsam mit seiner Familie die Ausreise aus Russland.
Diese Möglichkeit ist inzwischen allerdings eingeschränkt. Am 16. Juli teilte Nadeschdin mit, die Behörden hätten ihm wegen offener finanzieller Forderungen die Ausreise untersagt. Der Politiker war zuvor in einem Verfahren um Verbindlichkeiten aus einem früheren Wahlkampf für zahlungsunfähig erklärt worden.
Die Maßnahmen gegen Nadeschdin fallen in die Vorbereitungen auf die russische Parlamentswahl im Herbst 2026. Er hatte angekündigt, als unabhängiger Kandidat für die Staatsduma antreten zu wollen, und mit der Sammlung der dafür notwendigen Unterstützerunterschriften begonnen. Am 10. Juli nahm das russische Justizministerium ihn in das Register der sogenannten ausländischen Agenten auf; drei Tage später folgte die Festnahme.
Nadeschdin selbst bringt das Vorgehen der Behörden mit seiner Kandidatur in Verbindung. Eine direkte Verbindung ist allerdings nicht belegt. Auffällig bleibt die zeitliche Abfolge der Maßnahmen.
Bereits bei der Präsidentschaftswahl 2024 hatte Nadeschdin versucht, als Kandidat anzutreten. Er war damals der einzige Bewerber, der sich offen gegen den Krieg in der Ukraine positionierte und eine Beendigung der Kämpfe forderte. Die zentrale Wahlkommission verweigerte ihm jedoch die Zulassung, weil ein zu großer Teil der eingereichten Unterstützerunterschriften ungültig sei.
Die geringe Geldstrafe nimmt dem aktuellen Verfahren etwas von seiner unmittelbaren Schärfe. Nadeschdins politische Lage hat sich dadurch aber kaum verbessert: Er gilt nun offiziell als „ausländischer Agent“, seine Ausreise ist gesperrt, und seine Kandidatur für die Staatsduma steht weiter unter erheblichem Druck.
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