Russlands Ermittlungskomitee will den Einsatz von künstlicher Intelligenz, VPN-Diensten und Proxyservern bei Straftaten grundsätzlich als erschwerenden Umstand werten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die Behörde bereits vorbereitet, erklärte ihr Vorsitzender Alexander Bastrykin in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Interfax.
Nach Bastrykins Vorstellung soll das russische Strafgesetzbuch um den Tatbestand der „Begehung einer Straftat unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich Technologien der künstlichen Intelligenz“ ergänzt werden. Die Regelung könnte damit prinzipiell bei sämtlichen im Strafrecht erfassten Delikten angewandt werden.
Bislang berücksichtigt das russische Recht den Einsatz digitaler Technik nur bei einzelnen Straftatbeständen. Auch die Verwendung von VPN- und Proxyservern zum Zugriff auf gesperrte Internetangebote kann bereits strafrechtlich relevant werden, wenn damit eine Straftat begangen wird. Bastrykin hält solche Einzelregelungen jedoch für unzureichend.
Eine Ergänzung zahlreicher einzelner Paragrafen sei zu kleinteilig und könne mit der raschen technischen Entwicklung kaum Schritt halten, argumentiert der Chef des Ermittlungskomitees. Eine allgemeine Bestimmung könne dagegen alle Straftaten erfassen, bei denen digitale Technik zum Tatmittel werde.
Als Beispiele nannte Bastrykin Cyberbetrug, den illegalen Handel mit Daten und Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen. Zugleich verwies er darauf, dass moderne Technologien auch bei Tötungsdelikten, der Anstiftung zum Suizid, Sexualstraftaten, Terrorismus und Extremismus eingesetzt werden könnten.
Nach seinen Worten soll jedoch nicht schon die beiläufige Benutzung eines Smartphones, Computers oder Netzwerks automatisch zu einer härteren Strafe führen. Entscheidend sei vielmehr, ob die Technik das wesentliche Mittel zur Erreichung des kriminellen Ziels darstelle oder den angerichteten Schaden erheblich vergrößere.
Gerade diese Abgrenzung dürfte in der Rechtspraxis allerdings schwierig werden. Informations- und Kommunikationstechnik ist heute Bestandteil nahezu jeder gesellschaftlichen Tätigkeit – und damit auch vieler Straftaten. VPN-Dienste und Proxyserver sind zudem zunächst neutrale Werkzeuge: Sie können der Umgehung staatlicher Sperren dienen, werden aber ebenso von Unternehmen, Journalisten und Privatpersonen zum Schutz ihrer Verbindungen und Daten eingesetzt.
Der Gesetzentwurf verschiebt den Blick damit zumindest teilweise von der eigentlichen Tat auf das verwendete Werkzeug. Nicht nur der konkrete Missbrauch digitaler Technik, sondern ihre bloße Einordnung als künstliche Intelligenz, VPN oder Proxy könnte bei der Strafzumessung zusätzliches Gewicht erhalten.
Noch handelt es sich um einen Vorschlag des Ermittlungskomitees. Ob und in welcher Form er in die Staatsduma eingebracht wird, ist offen. Die Richtung ist jedoch deutlich: Während Russland den Zugang zu Teilen des Internets immer stärker kontrolliert, sollen nun auch die Mittel zur Umgehung dieser Kontrolle einen festen Platz im Katalog strafverschärfender Umstände erhalten.

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