Maria Kolesnikova: verhaftet, geflüchtet oder zwangsausgewiesen?

Maria Kolesnikova: verhaftet, geflüchtet oder zwangsausgewiesen?

Gestern berichteten Medien über das Verschwinden des Mitglieds des Präsidiums des Koordinierungsrates der belarussischen Opposition Maria Kolesnikova (russland.NEWS berichtete ebenfalls). Außerdem gab es kein Lebenszeichen von den Oppositionellen Rodnenkov und Kravtsov. Einige Telegramkanäle verbreiteten heute Morgen, dass sie angeblich versucht hätten, die belarussisch-ukrainische Grenze zu überqueren, während Kolesnikova festgenommen wurde.

Die russische Nachrichtenagentur Interfax berichtet unter Berufung auf informierte Quellen, dass Maria Kolesnikova die Grenze der Ukraine nicht überschritten habe, denn als man versuchte, sie gewaltsam aus Belarus herauszudrängen, riss sie ihren Pass durch und die Grenzschutzbeamten konnten sie folglich nicht durchlassen.

Der stellvertretende Innenminister der Ukraine, Anton Geraschenko, teilte mit, dass es sich bei den belarussischen Oppositionellen Rodnenkov und Kravtsov um eine „Zwangsausweisung“ aus Belarus handelt. „Ich persönlich füge folgendes zu – es war keine freiwillige Abreise. Es war eine erzwungene Vertreibung aus ihrem Heimatland. Maria Kolesnikova konnte nicht aus Belarus ausgewiesen werden, weil diese tapfere Frau Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Abschiebung über die Grenze zu verhindern. Sie blieb auf dem Territorium der Republik Belarus“, schrieb Geraschenko auf Facebook.

Danach gab das Staatliche Grenzkomitee von Belarus bekannt, dass Kolesnikova, Rodnenkov und Kravtsov die Grenzkontrolle an der Grenze zur Ukraine passiert hätten. Später wurde aber mittgeteilt, dass nur Rodnenkov und Kravtsov belarussisches Gebiet verlassen haben und Kolesnikova festgenommen wurde.

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