Auge um Auge, Zahn um Zahn: Das russische Justizministerium hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, demzufolge die juristische Immunität des Eigentums von Drittstaaten auf dem Gebiet der Russischen Föderation eingeschränkt werden kann. Ausgenommen davon sind Funktionen und Rechtsgüter, die gemäß internationaler Konventionen geschützt sind, etwa Staatsoberhäupter, Botschaften, Konsulate und vergleichbare Missionen, Flugzeuge und Kriegsschiffe.
Eine vergleichbare Initiative war bereits vor zehn Jahren im russischen Parlament diskutiert worden. Seit den Jukos-Entscheidungen europäischer Gerichtshöfe im vergangenen Jahr hat das Thema nun entschieden an Aktualität gewonnen. Im Sommer 2014 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag einigen Offshore-Firmen, die sich durch das strafrechtliche Vorgehen der russischen Behörden gegen die von ihnen gehaltene Ölgesellschaft Jukos geschädigt sahen, insgesamt rund 50 Mrd US-Dollar zugesprochen. In einem separaten Verfahren verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den russischen Staat zu 1,9 Mrd Euro Schadenersatz.
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