Julia Samoilowa singt doch

In der Annahme, dass das Einreiseverbot in die Ukraine für die russische Sängerin Julia Samoilowa bestehen bleibt und sie somit aus politischen Gründen nicht auftreten kann, habe man hart nach einer Lösung gesucht, hat die European Broadcasting Union (EBU) mitgeteilt, schreibt die russische Nachrichtenagentur TASS.

Der Geist des Eurovision Song Contests sei unpolitisch und stehe unter dem Motto „Die Vielfalt feiern“, also musste eine Lösung gefunden werden, die es allen 43 Kandidaten erlaubt, teilzunehmen.

Man habe Russlands Nationalem Fernsehsender „Kanal 1“ eine Live-Schaltung vorgeschlagen. So könne Julia Samoilowa im 2. Halbfinale via Satellit doch noch in Kiew singen.
„Das ist einmalig in der 60-jährigen Geschichte des Eurovision Song Contests“, so in der Mitteilung der European Broadcasting Union.

Der ukrainische Geheimdienst (SBU) hat der an den Rollstuhl gebundenen russischen Sängerin Julia Samoilowa ein drei-jähriges Einreiseverbot erteilt, weil sie im vergangenen Jahr von Russland aus auf die Krim geflogen war. Nach ukrainischem Gesetz ist dies nur über die Ukraine erlaubt.
[hmw/russland.news]

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