Millionen Europäer, die privat oder im Beruf auf Gas angewiesen sind, könnten tief durchatmen, falls die Verpflichtungsangebote, die Gazprom unterbreitet hat, nicht nur auf die Zustimmung der EU-Kommission sondern auch die von allen beteiligten EU-Ländern trifft.
Innerhalb von sieben Wochen müssen deren Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission vorliegen, die dann endgültig entscheidet, ob Gazprom die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission mit den Verpflichtungszusagen ausräumen konnte.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, zeigte sich optimistisch: „Wir sind davon überzeugt, dass die Verpflichtungszusagen von Gazprom die uneingeschränkte Lieferung von Gas in Mittel- und Osteuropa zu wettbewerbsbestimmten Preisen ermöglichen. Durch die Angebote von Gazprom werden unsere wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Sie bilden eine zukunftsorientierte Lösung, die mit den EU-Vorschriften im Einklang steht. Konkret führen sie zu einer besseren Integration der Gasmärkte in der Region.“
Die EU-Kommission untersuchte die Geschäfte von seit fünf Jahren und warf dem Unternehmen vor, Wettbewerber zu behindern und in Osteuropa überhöhte Preise zu verlangen. Gazprom liefert etwa ein Drittel des Erdgases, das in Europa verbraucht wird.
Die Auseinandersetzung mit Gazprom begann im April 2015, nachdem die EU-Kommission die Vertragspraktiken von Gazprom in Europa fünf Jahre lang untersucht hatte und anschließend erklärte, dass der in weiten Teilen Europas marktbeherrschende Erdgaslieferant aus Russland mit seiner Gesamtstrategie zur Abschottung der mittel- und osteuropäischen Gasmärkte gegen EU-Kartellvorschriften verstößt.
Gazprom hat die EU-Bedenken ernst genommen und konnte mit der Zusage alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen, da sie gewährleisten, dass
– die Beschränkungen des grenzüberschreitenden Weiterverkaufs von Erdgas endgültig beseitigt werden, sodass der grenzüberschreitende Gashandel auf den mittel- und osteuropäischen Märkten erleichtert wird,
– die Gaspreise in Mittel- und Osteuropa den Benchmarks für wettbewerbsbestimmte Preise entsprechen und Preisrevisionsklauseln den Abnehmern Nachverhandlungen bei Preisen einräumen, und
– Gazprom die etwaigen durch die Gasinfrastruktur bedingten Vorteile, die das Unternehmen durch die Ausnutzung seiner Marktstellung im Bereich der Gasversorgung von Abnehmern erhalten hat, nicht geltend machen kann.
Etwa ein Drittel des Erdgases, das in Europa verbraucht wird liefert Gazprom.
[hub/russland.NEWS]
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