EURO 2016: UEFA kann Russland dankbar sein

[Von Michael Barth] – Die K.O-Runden bei der EURO 2016 sind in vollem Gange und ja, Russland ist draußen. Sang- und klanglos noch in der laufenden Gruppenphase kläglich ausgeschieden. Nein, wir werden jetzt kein weiteres Öl ins Feuer gießen. Das erledigten schon die Medien in der Heimat. Die „Sbornaja“ bekam ihr Fett zuhause weg und das nicht gerade knapp. Vielmehr möchten wir ein Auge auf die Regelstatuten der UEFA werfen. Denen hat Russland durch sein Ausscheiden nämlich einen riesigen Gefallen getan.

Soweit war es ja klar, dass der europäische Fußball-Dachverband aufgrund der unschönen Szenen durch Anhänger der „Sbornaja“ rund um die Spielpaarungen in irgendeiner angemessenen Weise reagieren musste. Mit aller gebotenen Härte wollte man bei der Disziplinarkommission der UEFA durchgreifen. Punktabzug, sofortiger Ausschluss vom laufenden Betrieb, Russland nie mehr mitspielen lassen – eben die geballte bürokratische Härte pur und am Stück.

Sicherlich, die am Ende ausgesprochene Geldstrafe über 150.000 Euro, mag den Einzelnen empfindlich ins Mark treffen. Für den Russischen Fußballverband allerdings dürfte diese Summe durchaus im Rahmen der Zumutbarkeit liegen, um nicht gerade gleich von Peanuts zu sprechen. Der Ausschluss „auf Bewährung“ hört sich zwar recht markig an, eine wirkliche Drohgebärde allerdings sieht anders aus.

Drohung als reiner Selbstschutz?

Und hier kommt jetzt ein Gedankengang ins Spiel, der auf einen geschickten Schachzug der UEFA hinauslaufen könnte. „Auf Bewährung“ – hinter dieser schwammigen Formulierung könnte durchaus auch der reine Selbstschutz stehen. Man stelle sich vor die Dachorganisation hätte den Forderungen nach dem sofortigen Hinauswurfs Russlands stattgegeben. Die UEFA hätte sich stante pede in ein tiefes Regelchaos gestürzt.

Es dürfte schon kompliziert genug gewesen sein, den Modus der einzelnen Gruppen mit einem neuerdings extrem aufgeblähten Teilnehmerfeld zu koordinieren und dabei die Komplexität der Drittplatzierten zu berücksichtigen. Wie hätte man damit umgehen sollen, wenn jetzt plötzlich einer wieder aus der Rechnung verschwunden wäre? Was wäre mit den angesetzten Paarungen geschehen, was mit den Dritten, was mit dem restlichen Verlauf des Turniers? Für derlei Fragen unterhält die UEFA eine Dringlichkeitskommission und dort liefen die Köpfe schon bei den Beratungen heiß.

Zwar gibt es beim europäischen Fußball-Dachverband ein umfassendes Regelwerk, dass sämtliche Eventualitäten vorhersieht, jedoch feht, wie sich jetzt herausstellte, ein wichtiger Passus zu dem gegebenen Vorfall. Denn: Was passiert mit angesetzten Spielen, wenn eine Mannschaft ausgeschlossen wird? Wie hätten sich beim Ausschluss Russlands dann die vier besten Gruppendritten errechnet, denen neben den jeweils Gruppenersten und –zweiten der Einzug in die K.O.-Runden zustünde? Sie sehen, ganz schön kompliziert das Ganze.

Regeln die sich selbst ad absurdum führen

Im EM-Regelheft unter Artikel 27.03 steht: „Wird ein Verband aus dem laufenden Wettbewerb ausgeschlossen, werden die Resultate und Punkte aus allen Spielen der betreffenden Mannschaft annulliert.“ Und genau da liegt der Hund begraben. Wie wären die Resultate der drittplatzierten Teams aus verschiedenen Gruppen verglichen worden, wenn sie nicht einmal die gleiche Anzahl an Spielen in die Wertung eingebracht hätten?

Vielleicht hätte man bei der UEFA auf den Artikel 14.02 zurückgreifen können: „Bei der Ermittlung des besten Drittplatzierten werden die Ergebnisse gegen die Sechstplatzierten zwecks Vergleichbarkeit der Qualifikationsgruppen untereinander nicht berücksichtigt.“, heißt es da. Oder aber es hätte eine Lösung gegeben, bei der nur die Spiele unter den drei Erstplatzierten jeder Gruppe für die Bewertung herangezogen worden wären – und die Ergebnisse gegen die jeweiligen Tabellen-Vierten einfach gestrichen.

Und um die Verantwortlichen endgültig in ihre selbst auferlegten Regelruinen zu stürzen, gibt es noch eine Art „Notfall-Artikel“. Der wiederum hätte das sogenannte „Emergency Panel“ der UEFA auf den Plan gerufen. Hierbei wäre dann im Falle eines Falles mittels einer Ad-hoc-Entscheidung das weitere Vorgehen geklärt worden. Der besagte Artikel trägt die Nummer 65 und soll süffisanterweise bei „unvorhergesehenen Umständen“ zur Anwendung kommen.

Aber da die russische Volksseele eben meist nur allzu gerne pragmatisch zu Werke geht, hat man das ganze Problem kurzerhand selbst gelöst und ist einfach so ausgeschieden. Ohne großes Theater hat man den Verantwortlichen bei der UEFA viel Arbeit und Grübelei erspart. Das wäre doch eigentlich ein Wort des Dankes wert gewesen…

[Michael Barth/russland.RU]

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