EU-Gerichtshof erkennt Klage der Nord Stream 2 AG gegen die EU-Gasrichtlinie teilweise an

EU-Gerichtshof erkennt Klage der Nord Stream 2 AG gegen die EU-Gasrichtlinie teilweise an

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat die Klage des Betreibers der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 AG, mit der versucht wurde, die Bestimmungen der EU-Gasrichtlinie anzufechten, am Dienstag teilweise für zulässig erklärt.

Auf Grundlage dieser Entscheidung kann der Gasleitungsbetreiber seine Klage gegen die EU-Gasrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof zur erneuten Prüfung einreichen.

„Die Nord Stream 2 AG hat gesonderte Bedenken gegen die geänderten oder in die Änderungsrichtlinie aufgenommenen Ausschluss- oder Ausnahmebedingungen, so dass ihr Antrag auf Nichtigerklärung im Rahmen dieser gesonderten Bedenken als gerechtfertigt anzusehen ist“, so das Gericht.

Somit wurde die frühere Entscheidung aufgehoben, mit der der Antrag des Unternehmens abgelehnt worden war. Die Entscheidung über die Begründetheit des Rechtsstreits verbleibt beim zuständigen EU-Gericht, an das der Rechtsbehelf zur Prüfung zurückgesandt wird.

Reuters berichtet, die aktuelle Entscheidung des EU-Gerichtshofs dürfte auf absehbare Zeit keine Konsequenzen haben, die zu einer vorzeitigen Inbetriebnahme der Pipeline führen würden, da das Genehmigungsverfahren wegen der russischen ….. in der Ukraine ausgesetzt wurde.

Die Richtlinie der Europäischen Union, gegen die sich die Nord Stream 2 AG wendet, trat 2019 in Kraft und musste bis zum 24. Februar 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschrift verpflichtet die Fernleitungsbetreiber zur eigentumsrechtlichen Entflechtung der Transportaktivitäten und zur Einführung eines diskriminierungsfreien Systems für den Zugang Dritter zu den Übertragungs- und Verteilernetzen auf der Grundlage von öffentlich veröffentlichten Tarifen.

Im Jahr 2020 wurde die Klage der Nord Stream 2 AG, die die Richtlinie angefochten hatte, abgewiesen. Im Jahr 2021 versuchte das Unternehmen, in Deutschland eine Ausnahme von der Richtlinie zu erwirken, verlor aber den Prozess.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Richtlinie die Rechtsstellung der Nord Stream 2 AG unmittelbar berührt, während die Vorinstanz zu Unrecht zu einem gegenteiligen Schluss gekommen war.

Die Nord Stream 2-Pipeline mit einer Kapazität von 55 Milliarden Kubikmetern Gas pro Jahr verläuft von der Verdichterstation Slawjanskaja im Bezirk Kingisepp in der Region Leningrad   bis zur deutschen Ostseeküste. Beide Stränge der Pipeline sind einsatzbereit. Nach dem Beginn der Sonderaktion in der Ukraine stoppten die deutschen Behörden das Zertifizierungsverfahren für die Pipeline und die USA setzten die Nord Stream 2 AG auf eine Sanktionsliste.

[hrsg/russland.NEWS]

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