EU erweitert die schwarze Liste

Im Amtsblatt des Europäischen Rates vom 14. Mai 2018 ist zu lesen:

Ukraine: EU nimmt fünf Personen, die sich an der Organisation der russischen Präsidentschaftswahlen auf der rechtswidrig annektierten Krim und in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol beteiligt haben, in die Sanktionsliste auf.

„Der Rat hat fünf Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen. Grund der Aufnahme in die Liste ist ihre Beteiligung an der Organisation der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, weil sie dadurch politische Maßnahmen aktiv unterstützen und umsetzen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Die fünf Personen sind in leitenden Funktionen an den Wahlkommissionen auf der Krim und in Sewastopol beteiligt. Die Maßnahmen umfassen ein Einreiseverbot und das Einfrieren der Vermögenswerte.

Damit hat die EU nunmehr insgesamt 155 Personen benannt. Überdies hat sie im Rahmen dieser Sanktionsregelung die Vermögenswerte von 38 Einrichtungen eingefroren.“

Die Sanktionierten sind die stellvertretende Leiterin der Wahlkommission der Krim und die Sekretärin der Wahlkommission der Krim und der Leiter der Wahlkommission von Sewastopol, sein Stellvertreter und die Sekretärin.

[hmw/russland.NEWS]

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