Einstweilige Verfügungen gegen Satiresendung »Die Anstalt« (ZDF) aufgehoben

Einstweilige Verfügungen gegen Satiresendung »Die Anstalt« (ZDF) aufgehoben

[von Markus Kompa] Landgericht Hamburg hebt einstweilige Verfügungen gegen satirische Kritik an journalistischen Interessenkonflikten überwiegend auf.

Die den ZDF-Satirikern einstweilen verbotene Äußerung über den ZEIT-Herausgeber:
Dr. Joffe sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung „Die Anstalt“ vom 2014 im ZDF genannt wurden,
wurde nunmehr vom Landgericht Hamburg wieder erlaubt. In dem Beitrag waren durch ein Schaubild und Texte Josef Joffes Verbindungen zu atlantischen Organisationen thematisiert worden. Hernach unkten die Satiriker, Joffes zahlreiche Verpflichtungen seien der Grund, warum die ZEIT nur einmal wöchentlich erscheine.

ZEIT-Herausgeber Joffe hatte durch den ZDF-Beitrag sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen, weil dort behauptet oder der Eindruck erweckt worden sei, Joffe sei Mitglied in acht Lobby-Organisationen. Dabei hatte der Journalist akribisch die Verbindungslinien auf dem Schaubild gezählt. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht jedoch durchscheinen lassen, dass es bei einer satirischen Darbietung keine Haare zu spalten gedenke. Die eigentlich kritisierte Aussage, nämlich die beträchtlichen journalistischen Interessenkonflikte Joffes durch seine unstreitigen Mitgliedschaften in vor allem atlantischen Lobby-Organisationen, stand ohnehin außer Frage.

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