Ein Entwurf für ein Scheidungsrecht der Völker

[Holger Kaschuge] Das bestehende Völkerrecht sieht kein Recht auf Sezession vor, das muss nicht so bleiben.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges endete auch die klassische Kolonialherrschaft europäischer Staaten über die Völker Afrikas. Die afrikanischen Staaten erkämpften sich ihre Unabhängigkeit – in den Grenzen, die die Kolonialstaaten in den von ihnen eroberten Gebieten gezogen hatten. Eine Rückkehr zu den ursprünglichen, vorkolonialen afrikanischen Staats- und Stammesgrenzen war von den ehemaligen Kolonialherren und den von ihnen ausgewählten neuen afrikanischen Eliten nicht gewollt.

Aufgrund dieses „Geburtsfehlers“ der nachkolonialen afrikanischen Staaten konnten von den um die Vorherrschaft in den nun formal unabhängigen Staaten ringenden neuen Eliten ethnische Konflikte geschürt werden.

Diese nützten gleichzeitig den ehemaligen Kolonialstaaten, da sie über die Steuerung dieser Konflikte ihre Interessen in ihren ehemaligen Kolonien sichern und bei Bedarf bis heute auch ein militärisches Eingreifen legitimieren, ja sogar aus humanitären Gründen als zwingend erforderlich darstellen konnten.

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