Drohnen können in Russland bis zu 150 Meter hoch frei fliegen

Drohnen können in Russland bis zu 150 Meter hoch frei fliegen

Das russische Verkehrsministerium hat vorgeschlagen, Flüge von unbemannten Luftfahrzeugen in Höhen von bis zu 150 Meter zu erlauben. Der von dem Ministerium entwickelte Resolutionsentwurf ist auf dem öffentlichen Regierungsportal zu finden.

„Der Resolutionsentwurf bezieht sich auf die Festlegung des Verfahrens für die Nutzung des Luftraums für unbemannte Flugzeuge, die nach den Regeln für Sichtflüge in Höhen von höchstens 150 m, mit Ausnahme von Gebieten mit festgelegten Einschränkungen, verwendet werden, ohne dass eine Genehmigung der in Russland für Flugsicherheit zuständigen ATM-Behörde (Unified Air Traffic Management System) erforderlich ist“, heißt es in der Begründung zu dem Dokument.

Dabei handelt es sich um Flüge von Drohnen mit einem Fluggewicht von bis zu 30 kg in einer Höhe von weniger als 150 m über dem Boden oder Wasser außerhalb der Kontrollzonen, Flugplätze, Sperrgebiete, Sonderzonen, öffentliche Veranstaltungen und offizielle Sportveranstaltungen.

Die Verantwortung für die Vermeidung von Kollisionen von Drohnen mit bemannten Flugzeugen und anderen Objekten in der Luft sowie von Kollisionen mit Hindernissen am Boden obliegt dem Piloten der Drohne.

Die Resolution wurde im Rahmen der Umsetzung der Roadmap der nationalen Technologieinitiative in Richtung Aeronet erstellt. Geplanter Zeitpunkt des Inkrafttretens ist Mai 2019.

In Deutschland liegt das Maximalgewicht für Drohnen bei 25 Kilogramm. Sie müssen unter einer Flughöhe von 100 Meter bleiben, dürfen nie in Kontrollzonen von Flugplätzen aufsteigen und sich nicht ohne Sondergenehmigung Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete und Hauptverkehrswegen näher als 100 Meter nähern.

Bei Drohnen ab zwei Kilogramm braucht man neuerdings einen Drohnen-Führerschein, ab fünf Kilogramm eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Wer Wohngrundstücke überfliegen will braucht ebenfalls eine Erlaubnis. Eine diesbezügliche Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, ebenso eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers.

Deutsche Luftverkehrsverbände fordern weitaus schärfere Regeln, die für die gesamte EU gelten sollen. Bislang gibt es in der EU kein zentrales Drohnen-Register oder die Pflicht, einen Transponder einzubauen, mit dem die unbemannten Objekte für die Flugsicherung sichtbar wären. Die Deutsche Flugsicherung fordert diese Schritte schon länger.

[hub/russland.NEWS]

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