Drei deutsche Organisationen für in Russland unerwünscht erklärt

Drei deutsche Organisationen für in Russland unerwünscht erklärt

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat erstmals die Tätigkeit von drei deutschen Nichtregierungsorganisationen auf dem Territorium Russlands für unerwünscht erklärt, da sie   eine Bedrohung für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und Sicherheit Russlands darstellen. Das deutsche Außenministerium nannte die Entscheidung seltsam und inakzeptabel.

Auf der Liste der in Russland unerwünschten Organisationen erschienen das Forum Russischsprachiger Europäer, das Zentrum Liberale Moderne und der Deutsch-Russischer Austausch.

„Organisationen die Arbeit zu verbieten, die sich um die Verständigung zwischen unseren beiden Ländern und den Menschen bemühen, ist ein herber Rückschlag für unsere Bemühungen, ein besseres Verhältnis zu Russland zu erreichen. Die Entscheidung des russischen Generalstaatsanwaltes, insgesamt drei deutschen Zivilgesellschaftsorganisationen ein Betätigungsverbot in Russland zu erteilen, ist vor diesem Hintergrund besonders befremdlich und inakzeptabel“, kommentierte der deutsche Außenminister Heiko Maas die Entscheidung in einer Pressemitteilung.

Zwei der betroffenen Organisationen engagieren sich seit Jahren im Petersburger Dialog für die Verständigung zwischen Deutschland und Russland. „Nichts in ihrer Tätigkeit kann einen solchen gravierenden Schritt rechtfertigen oder begründen. Ich fordere Russland deshalb auf, diesen Schritt rückgängig zu machen und den freien Austausch der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Vertreter der Zivilgesellschaft müssen ihrer Arbeit nachgehen können, ohne kriminalisiert zu werden“, so der deutsche Außenminister.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass Informationen über die Entscheidung an das Justizministerium geschickt wurden, um die Organisationen auf die Liste derjenigen zu setzen, deren Aktivitäten in Russland als unerwünscht gelten.

Das Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“, gibt es in Russland seit Mai 2015 und bisher wurden mehr als 30 ausländische Gruppen zu unerwünschten Organisationen erklärt. Die Entscheidung, welche Organisationen unerwünscht sind, fällt die russische Generalstaatsanwaltschaft mit Zustimmung des Außenministeriums. Mit der Registrierung durch das Justizministerium ist de facto ein Betätigungsverbot verbunden. Aktivitäten der Organisation in Russland sowie die Zusammenarbeit mit dieser durch russische Organisationen stehen unter Strafe.

[hrsg/russland.NEWS]

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