Russische Gerichtsvollzieher haben im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 43.700 ausländische Staatsangehörige und Staatenlose aus dem Land gebracht. Damit stieg die Zahl der vollzogenen Ausweisungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 65,5 Prozent.
Nach Angaben des Föderalen Gerichtsvollzieherdienstes FSSP wurden die Betroffenen in insgesamt 59 Staaten gebracht. Von Januar bis Juni 2025 waren lediglich 26.400 Menschen ausgewiesen worden.
Als „administrative Ausweisung“ gilt in Russland die zwangsweise oder behördlich kontrollierte Verbringung eines Ausländers über die Staatsgrenze. Sie kann von einem Gericht als Sanktion für ausländerrechtliche oder andere Ordnungsverstöße angeordnet werden. Seit Februar 2025 darf auch das Innenministerium in bestimmten Fällen ohne vorherige Gerichtsentscheidung eine Ausweisung verfügen.
Der starke Anstieg lässt sich teilweise mit einer vorübergehenden Amnestieregelung erklären. Von Januar bis zum 10. September 2025 konnten Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus ihre Situation nachträglich legalisieren. Während dieser Frist verhängten Behörden und Gerichte bei Verstößen vielfach lediglich Geldbußen. Nach dem Auslaufen der Regelung wurde die Praxis wieder verschärft.
Hinzu kommt eine generelle Verhärtung der russischen Migrationspolitik. Der Föderationsrat billigte am 24. Juli eine Erweiterung der Vergehen, die eine Ausweisung nach sich ziehen können. Ihre Zahl steigt von bislang 22 auf 45.
Künftig können unter anderem Störungen der öffentlichen Ordnung, die Missachtung von Anweisungen der Grenzbehörden, bestimmte Formen der Diskriminierung sowie die Verbreitung von Informationen im Internet, die als Verletzung der Menschenwürde eingestuft werden, zur Ausweisung führen. Nach Einschätzung von Juristen dürfte die Zahl der Betroffenen deshalb weiter wachsen.
Verschärft wurden außerdem die finanziellen Anforderungen. Ausländische Beschäftigte müssen nachweisen können, dass sie für ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen mindestens in Höhe des regionalen Existenzminimums aufkommen. Unkenntnis der neuen Vorschriften schützt dabei nicht vor Sanktionen.
Auch vergleichsweise formale Verstöße können zur Ausweisung führen. Arbeitsmigranten dürfen häufig nur in jener Region und für jenen Arbeitgeber tätig sein, die in ihrer Genehmigung genannt sind. Arbeiten sie in einem anderen Föderationssubjekt, wechseln sie ohne entsprechende Registrierung den Betrieb oder entspricht ihre Tätigkeit nicht mehr dem angegebenen Einreisezweck, droht der Verlust des Aufenthaltsrechts.
Besonders hoch ist der behördliche Druck im Großraum Moskau. Allein in der Moskauer Region wurden im ersten Halbjahr rund 33.500 Entscheidungen über Ausweisungen und Abschiebungen getroffen. Weitere 49.000 Personen erhielten ein Einreiseverbot. Diese Zahl bezeichnet allerdings angeordnete und nicht bereits vollständig vollzogene Maßnahmen und ist daher nicht unmittelbar mit den landesweit 43.700 tatsächlich ausgeführten Ausweisungen vergleichbar.
Vertreter der russischen Personalwirtschaft warnen, weitere Strafverschärfungen könnten den strukturellen Arbeitskräftemangel verschärfen. Notwendig seien vielmehr bedarfsgerechte Quoten für ausländische Arbeitskräfte und einfachere Verfahren für seriöse Arbeitgeber. Russland ist insbesondere im Bauwesen, in der Logistik, in der Landwirtschaft und bei kommunalen Dienstleistungen stark auf Beschäftigte aus den zentralasiatischen Staaten angewiesen.
Russland weist deutlich mehr Menschen aus als Deutschland
Ein Vergleich mit Deutschland ist nur eingeschränkt möglich, weil beide Länder ihre Statistiken unterschiedlich führen. Russland zählt administrative Ausweisungen wegen einer breiten Palette von Verstößen. Die deutsche Abschiebungsstatistik erfasst dagegen den zwangsweisen Vollzug einer bereits bestehenden Ausreisepflicht; Überstellungen in andere EU-Staaten nach den Dublin-Regeln sind darin enthalten.
Dennoch verdeutlichen die Zahlen die Größenordnung: Deutschland schob im gesamten Jahr 2025 insgesamt 22.787 Menschen ab – kaum mehr als halb so viele, wie Russland allein zwischen Januar und Juni 2026 außer Landes brachte. Im ersten Halbjahr 2025 waren es in Deutschland 11.807 Personen. Für das erste Quartal 2026 wurden 4.807 Abschiebungen registriert.
Russland hat zwar rund 60 Millionen Einwohner mehr als Deutschland. Auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungsgröße liegt die gegenwärtige Ausweisungsrate jedoch deutlich höher. Noch größer ist der Unterschied bei den rechtlichen Möglichkeiten: Während Abschiebungen in Deutschland gewöhnlich am Ende eines häufig langwierigen aufenthalts- oder asylrechtlichen Verfahrens stehen, kann in Russland bereits eine administrative Übertretung zur Entfernung aus dem Land führen. Seit 2025 ist dafür nicht mehr in jedem Fall eine richterliche Entscheidung erforderlich.

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