25-jähriges Jubiläum des Beitritts Russlands zum Europarat

25-jähriges Jubiläum des Beitritts Russlands zum Europarat

Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović-Burić, hat anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Beitritts Russlands zum Europarat Außenminister Lawrow geschrieben, der Rat betrachte die Zusammenarbeit mit Russland als „lebenswichtig“ für die Gewährleistung von Menschenrechten und Demokratie.

Am 28. Februar 1996 unterzeichneten der damalige russische Außenminister Jewgeni Primakow und Daniel Tarshis, der Generalsekretär des Europarates, die Beitrittserklärung Russlands zum Europarat. Seitdem beteiligt sich die Russische Föderation (mit Unterbrechung) an der Arbeit des Ministerkomitees, der Parlamentarischen Versammlung und anderer Strukturen des Europarates.

„Während dieser Zeit hat Russland etwa 70 Konventionen und Protokolle ratifiziert, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta, die heute die Grundlage der Menschenrechte auf dem Kontinent bilden“, schreibt Marija Pejčinović Burić. In dem Brief wies sie auf die positiven Veränderungen hin, die die Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen in Russland mit sich bringt, wie z.B. verbesserte Haftbedingungen, Schutz von Eigentumsrechten und neue rechtliche Garantien für Militärangehörige.

„In der gesamteuropäischen Familie von 47 Ländern spielt die Russische Föderation eine wichtige Rolle bei der Zusammenarbeit für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit innerhalb eines gemeinsamen Rechtsrahmens“, schreibt sie. Sie wies darauf hin, dass Russen, wie alle anderen europäischen Bürger, das Recht haben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde einzulegen.

Sergej Lawrow antwortete darauf in seiner Botschaft, dass der Europarat nicht zur Geisel von Blöcken und zu einer Arena für die Abrechnung geopolitischer Interessen werden dürfe.

Zuvor schloss Peter Tolstoi, stellvertretender Sprecher der Staatsduma und stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die Einleitung des „dringenden dreigliedrigen Verfahrens des Europarates“ nicht aus, das den Austritt Russlands aus der Organisation zur Folge hätte. Grund für dieses Verfahren wäre die Weigerung Russlands, die Entscheidung des EGMR über die Freilassung von Alexej Nawalny nicht zu akzeptieren.

Am 17. Februar forderte der EGMR die Freilassung von Nawalny. Diese Entscheidung wurde am 16. Februar mit der Regel 39 der EMRK begründet, die „eine Gefahr für das Leben des Antragstellers“ und „die allgemeinen Umstände seiner Inhaftierung“ impliziert. Der russische Justizminister Konstantin Tschuichenko erklärte das Urteil für nicht durchsetzbar, da es dafür keine Grundlage im russischen Recht gäbe.

[hrsg/russland.NEWS]

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