[Von Dr. Christian Wipperfürth] CIA-Direktor John Brennan erklärte vor kurzem offiziell, der ukrainisch-russische Vertrag von 1997 erlaube es Russland, 25.000 Mann auf der Krim zu bewegen. Folglich könnte Russland zu Recht davon ausgehen, dass die Truppenbewegungen keine Invasion darstellen. Die Soldaten tragen aber keine Hoheitszeichen, was gegen das Völkerrecht verstößt. Der Kreml argumentiert, es handele sich bei den Bewaffneten um Bürger der Krim, die Selbstverteidigungsmaßnahmen ergriffen hätten. Das ist unglaubwürdig. Ich habe auch noch keine überzeugenden Argumente dafür gehört, dass die Russen auf der Krim in akuter Gefahr gewesen seien, die eine militärische Intervention hätte erforderlich machen können.
Die von Russland genannten Gründe sind nicht stichhaltig, das russische Verhalten zumindest zum Teil völkerrechtswidrig. Die Entwicklung auf der Krim hat jedoch eine Vorgeschichte, ich will mich auf wenige Aspekte beschränken:
Die damalige ukrainische Führung hat im November vergangenen Jahres vorgeschlagen, Kiew, Brüssel und Moskau sollten gemeinsam über die verfahrene Situation sprechen. Verfahren, weil die Ukraine grundsätzlich nicht in der Lage ist, sich entweder nach Westen oder Osten zu wenden. Russland und auch die Bundesregierung haben Zustimmung signalisiert, einige westliche Länder legten sich jedoch quer. Die Begründung der Gegner der Dreiergespräche lautete: Damit erhielte Moskau ein „Vetorecht“ in europäischen Angelegenheiten. Dieses Argument für die Gesprächsverweigerung ist unverständlich.
Moskau hat bis in den Februar hinein seine Bereitschaft zu diesen Gesprächen erklärt. Dies ist deutlicher Beleg dafür, dass Russland zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den drei Parteien bereit war, oder sie zumindest ernsthaft erwogen hat. Der Westen aber konnte sich nicht dazu durchringen, auch nur zu einem Gespräch bereit zu sein. Oder sich ernsthaft für die Einhaltung des Abkommens vom 21. Februar zwischen der damaligen Führung und der Opposition einzusetzen.
Russland kam zur Ansicht, dass fundamentale Interessen des Landes auf dem Spiel stehen. – Ob zu Recht oder zu Unrecht sei hier dahingestellt. – Und wenn ein bedeutender Akteur wie Russland eine solche Auffassung hat, dann muss man miteinander sprechen. Jetzt hat Russland Fakten gesetzt, an denen niemand vorbeikommt. Zumindest teilweise völkerrechtswidrig, aber ohne Blutvergießen, das soll betont sein.
Viel Porzellan ist zerschlagen. Die Gefahr ist hoch, dass sich West und Ost noch stärker politisch, wirtschaftlich und kulturell voneinander abwenden als dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist.
Außenminister Steinmeier hat vor und nach dem 21. Februar immer wieder betont, Russland mit ins Boot holen zu müssen. Immerhin wird morgen der NATO-Russland-Rat tagen. Nach dem Kaukasuskrieg 2008 hat die NATO auf Druck der USA nicht mit Russland gesprochen, trotz eindrücklichen Werbens der Deutschen. Berlin ist zu Recht auch sehr zurückhaltend, was die Verhängung von Sanktionen anbelangt. Sie mögen von innenpolitischem Nutzen sein, außenpolitisch würden sie in diesem Fall vorschnell verhängt erheblichen Schaden anrichten. Selbst Lettland, das nicht als sonderlich russlandfreundlich bekannt ist, warnt vor Sanktionen.
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