Anti-Terror-Paket nennt sich die Ergänzung einer Reihe von Gesetzen, die die russische Staatsduma verabschiedet hat und die die Arbeit der Blogger im Internet, die Rechte und Pflichten des FSB und einige Fragen der Finanzaktivitäten neu regelt oder präzisiert.
Am vergangenen Dienstag nahm die russische Staatsduma in der dritten Lesung das sogenannte „Anti-Terror-Gesetzpaket“ an. Unser Medienpartner „newkaliningrad“ hat die wesentlichsten Momente dieses Gesetzespaketes populär aufbereitet.
Zur Arbeit der Blogger
Zukünftig müssen Blogger und Betreiber von Internetseiten, mit einer Besucheranzahl von mindestens 3.000 Nutzern die allgemeinen Regeln, die für die Massenmedien gelten, ebenfalls beachten. Hierzu gehört, dass der Blogger verpflichtet ist, den Wahrheitsgehalt der Information vor ihrer Veröffentlichung zu überprüfen. Weiterhin ist es den Bloggern verboten Informationen aus dem Privatleben anderer Bürger zu verbreiten und die Artikel müssen gekennzeichnet werden mit einer Altersbeschränkung, in Abhängigkeit vom Inhalt (sprich Kinderschutz). Ebenfalls sind durch den Blogger die Bestimmungen der russischen Wahlgesetzgebung zu beachten.
Die russische Aufsichtsbehörde „Roskomnadsor“ (Russische Kommunikationsaufsicht) kontrolliert die Anzahl der Zugriffe auf die Portale. Sollte die Anzahl stabil 3.000 Zugriffe am Tag überschreiten, erhält der Blogger automatisch eine Information, dass er in ein Sonderregister aufgenommen wurde und somit die neuen Regeln, die das Gesetz festlegt, zu beachten hat.
Für Verstöße gegen das Gesetz drohen Strafen ab 10.000 Rubel (200 Euro) bis zu 500.000 Rubel (10.000 Euro) in Abhängigkeit vom Status des Bloggers. Alternativ kann auch die Abschaltung des vom Blogger genutzten Portals für einen Monat erfolgen.
Blogger, die unter diesen neuen Status fallen und somit eine ganze Reihe von Forderungen erfüllen müssen, die auch die, als ganz normale Massenmedien registrierten Portale und Zeitungen erfüllen, werden trotzdem nicht den Journalisten bzw. registrierten Massenmedien gleichgesetzt. Dies ist schon daraus ersichtlich, dass es im neuen Gesetz einen gesonderten Absatz gibt, welcher die Arbeit der Blogger regelt.
Selbstverständlich ist es den Bloggern auch verboten Staatsgeheimnisse zu veröffentlichen oder zu terroristischen oder anderen extremen Handlungen aufzurufen. Weiterhin hat der Blogger sich einer kulturvollen Sprache zu verpflichten.
Internetinformationen
Außer dem Begriff „Blogger“ wird durch das neue Gesetz der Begriff „Organisator für die Verbreitung von Informationen im Internet“ eingeführt. Hierunter versteht man diejenigen, die die Arbeit von Informationssystemen und Computerprogrammen gewährleisten, die dafür bestimmt sind, Angaben, Meldungen und Informationen zu empfangen, zu übergeben oder weiterzuleiten. Dies sind zum Beispiel Suchmaschinen, Sozialnetzwerke und beliebige andere Internetseiten wo es Nutzern möglich ist, einen Kommentar zu hinterlassen.
Dieser Punkt im Gesetz wird in der nächsten Zeit durch eine Durchführungsbestimmung im Detail geregelt.
Entsprechend dem neuen Gesetz ist derjenige, der die Verbreitung von Informationen organisiert, über seine Arbeit die russische Aufsichtsbehörde zu informieren. Für die Nichtbeachtung der Festlegungen des Gesetzes drohen Strafen von 1.000 Rubel bis 300.000 Rubel (20 Euro bis 6.000 Euro) in Abhängigkeit vom Status der Person.
In der Praxis, als ein Beispiel, sind die Organisatoren eines Sozialnetzwerkes verpflichtet, Informationen über einen Schriftverkehr oder über Kontakte zu speichern. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Inhalt des Schriftverkehrs zu speichern.
Blogger sind hierzu nicht verpflichtet, da sie auch kaum die technischen Möglichkeiten haben. Hier wiederum verpflichtet das Gesetz diejenigen, die die Systemarbeit des Bloggers sicherstellen oder die für das Programm verantwortlich zeichnen.
Des Weiteren sind die „Organisatoren der Informationsvermittlung“ verpflichtet die Forderungen der russischen Gesetzgebung zu operativen Fahndungsmaßnahmen zu beachten und zu Maßnahmen die von den zuständigen staatlichen Organen zu Sicherheitsfragen eingeleitet werden.
Auch hier gelten für die Nichtbeachtung der gesetzlichen Festlegungen Strafen.
Auch die Arbeit der „Hacker“ findet im Gesetz Beachtung. Wer sich dieser Tätigkeit verschreibt und damit die Arbeit im Internet behindert, insbesondere auch die Arbeit der staatlichen Internetseiten, muss mit Strafen ab 500 Rubel (10 Euro) bis zu 20.000 Rubel (400 Euro) rechnen – falls er enttarnt wird.
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