Verbot der Veröffentlichung von Nachwahlbefragungen während der Wahl wurde nicht eingehalten

Verbot der Veröffentlichung von Nachwahlbefragungen während der Wahl wurde nicht eingehalten

Eine Reihe prominenter Journalisten, Politiker und Telegram-Kanäle veröffentlichten während der drei Tage der Wahlen zur Duma Meinungsumfragen, was vor dem Ende der Schließung der letzten Wahllokale ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Einige Autoren der Veröffentlichungen erklären, dass Sanktionen für Verstöße gegen dieses Verbot nur für die Medien vorgesehen seien, während Inhalte im Internet und in sozialen Netzwerken nicht darunter fallen würden. Nach Ansicht des Sachverständigen könnten solche Umfragen als illegale Wahlwerbung im Internet betrachtet werden und unter die neue Bestimmung des Gesetzes über die operative Sperrung solcher Informationen fallen. Die Zentrale Wahlkommission Russlands (KEK) hat das Problem der verfrühten Veröffentlichung von Umfragedaten eingeräumt, ist aber der Ansicht, dass dies in die Zuständigkeit von Roskomnadsor fällt.

Bereits am Freitagabend wurden erste inoffizielle Umfragen online veröffentlicht. Selbst Pamfilowa (Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission) weiß nicht, wie sie damit umgehen soll. Inoffizielle Nachwahlbefragungen wurden während der drei Wahltage auch massiv in anonymen Telegram-Kanälen geteilt. Auch einige Experten haben ihre Erkenntnisse bereits öffentlich gemacht.

Nach dem Gesetz über die Wahl der Abgeordneten der Staatsduma ist die Veröffentlichung von Umfragen zu den Wahlergebnissen, einschließlich Nachwahlbefragungen, fünf Tage vor dem letzten Wahltag (d.h. dieses Jahr gilt das Verbot ab dem 14. September, 0 Uhr) und bis zum Ende der Wahl verboten. Daher dürfen die ersten Duma-Nachwahlbefragungen erst nach 21.00 Uhr Moskauer Zeit am 19. September veröffentlicht werden, wenn die westlichsten Wahllokale Russlands (Kaliningrad) schließen. Das Gesetz sieht vor, dass die Veröffentlichung solcher Daten verboten ist, auch „in Informations- und Telekommunikationsnetzen, zu denen der Zugang nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist (einschließlich Internet)“. Strafen für Verstöße gegen diese Normen sind gesetzlich nur für registrierte Medien vorgesehen: Journalisten und Redaktionen müssen mit Geldstrafen zwischen 500.000 und 100.000 Rubeln rechnen.

[hrsg/russland.NEWS]

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