Ukraine: „gewissenlose“ Gläubiger erhalten kein Geld mehr

Das ukrainische Parlament (Rada) hat am 19.05.15 ein Gesetz beschlossen, das es dem Staat erlaubt, die Rückzahlung von Krediten sogenannter „gewissenloser“ Gläubiger auszusetzen.  Wer ein gewissenloser Gläubiger ist und ob jemals wieder bezahlt wird, entscheidet das Parlament. Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung von Poroschenko in Kraft.

Das Gesetz zielt auf Russland, das der Ukraine unter Janukowitsch im Dezember 2013 einen 15 Milliarden Dollar-Kredit gewährt hat. Ein Teil des Kredites ist im Juni fällig, bzw. könnte Russland im Einklang mit den Vertragsbedingungen den gesamten Kredit sofort fällig stellen. Die Ukraine behauptet, das Geld sei „nie beim Volk angekommen“ es sei bei Janukowitsch und seinen Leuten verschwunden, daher habe das Volk das Recht eine Rückzahlung zu verweigern.

Die ukrainische Regierung betont zwar, dass alle anderen Kredite bedient werden, sagt aber gleichzeitig, dass zu deren Bedienung neue Kredite, eine Umschuldung und Verlängerung der Laufzeit bzw. ein Schuldenschnitt – was die Gläubiger strikt ablehnen – nötig sei.

Allein vom IWF fordert die Regierung 17,5 Milliarden Dollar, die der IWF jedoch nur gewähren wird, wenn drastische Reformen umgesetzt worden sind, wonach es bisher nicht aussieht. Weitere 7,2 Milliarden Dollar sollen von bilateralen Partnern und internationalen Finanzorganisationen kommen.

Russland hat diesen Schritt der Ukraine als einen ersten Schritt in den Staatsbankrott bezeichnet, der voraussichtlich im Juni eintreten wird, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung mit den Gläubigern gefunden worden ist – wonach es zurzeit nicht aussieht.

Leidtragende wären in diesem Fall aber nicht nur Russland, sondern auch die EU (11 Milliarden Dollar), bilateral Deutschland, und verschiedene US-Finanzinvestoren – die USA hat sich bei Kreditvergabe zurückgehalten und die EU aufgefordert einzuspringen.

hmw/russland.ru

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