Übergabe der Krim an die Ukraine war ungesetzlich

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die Übergabe der Krim an die Ukraine im Jahre 1954 auf der Grundlage der Gesetzgebung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken untersucht und hat festgestellt, dass die Übergabe gesetzwidrig war.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Untersuchungen zur Übergabe der Krim an die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik durch die Russische Sozialistische Sowjetrepublik im Jahre 1954 als verfassungswidrig erklärt.

Die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR in den Bestand der USSR fand auf der Grundlage einer Anordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 5. Februar 1954 und auf der Grundlage einer Weisung des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 19. Februar 1954 sowie des dazugehörigen Gesetzes der UdSSR vom 26. April 1954 statt.

Entsprechend dem Artikel 33 der Verfassung der RSFSR, in der damaligen Fassung, hatte das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR keine Vollmacht sich mit Fragen zu befassen, die territoriale Änderungen in den Unionsrepubliken vorsahen. Entscheidungen zu solchen Fragen lagen ausschließlich in der Kompetenz des Obersten Sowjets der RSFSR.

Somit standen die Entscheidungen der Präsidien der Obersten Sowjets der RSFSR und der UdSSR zur Übergabe des Gebietes Krim nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz der RSFSR und der UdSSR – so die Generalstaatsanwaltschaft.

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