Schema der Vernichtung von Sanktionsware erarbeitet

Durch das Landwirtschaftsministerium wurden die notwendigen technischen und gesetzlichen Dokumente zur Vernichtung von Waren direkt an der Grenze erarbeitet, deren Einfuhr durch Sanktionsbestimmungen verboten ist.

In Rekordzeit wurde durch das Landwirtschaftsministerium die gesetzliche Regelung zur Vorgehensweise bei der Vernichtung von Sanktionswaren, direkt an der Grenze erarbeitet. Gegenwärtig kursiert das Dokumentenpaket durch alle Instanzen der Regierung, die hierzu ihren Kommentar schreiben müssen.

Vorgesehen ist, dass die Entscheidung zur Vernichtung einer Ware gemeinsam durch den Föderalen Zolldienst, die landwirtschaftliche Aufsichtsbehörde und den russischen Verbraucherschutz getroffen wird.

Es sind bereits die technischen Voraussetzungen für die Vernichtung von Fett, Käse, Gemüse und Früchte erarbeitet.

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