Russland wird nur die Gerichtskosten im Prozess am EGMR in Straßburg zahlen

Russland richtet sich nach den Entscheidungen seines Verfassungsgerichts, das das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR), Russland solle an die ehemaligen YUKOS-Aktionäre 1.8 Milliarden Euro zahlen, als nicht verfassungsgemäß abgelehnt hat, schreibt die Nachrichtenagentur TASS.

Das Justizministerium kommentierte damit Medienberichte, dass das Ministerkomitee des Europarats Russland aufgefordert habe, den Zeitplan für die Erfüllung des Urteils der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Rechtssache Yukos zu nennen.

Gleichzeitig bestätigte das Justizministerium, dass Russland die Gerichtskosten in dieser Sache übernehmen werde.

Laut der Entscheidung des EGMR belaufen sich die Gerichtskosten im Fall Yukos auf 300.000 Euro.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31. Juli 2014 beschlossen, dass Russland an die YUKOS-Aktionäre im Rahmen ihrer gegen Russland erhobenen Beschwerde Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,866 Milliarden Euro zu zahlen habe.

Der EGMR hat die Entscheidungen der russischen Gerichte als unbegründet befunden, die Yukos im Zeitraum 2000/2001 zur Zahlung von Strafen für Steuerdelikte verpflichtet haben. Eines der Argumente der EMRK lautete, dass die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen sei.

Wie Valeri Sorkin, Vorsitzender des russischen Verfassungsgerichtshofs, sagte, verstoße die Entscheidung des EGMR über die Ausgleichszahlung gegen die russische Verfassung. Seiner Meinung nach hat das auf der Auslegung des Übereinkommens beruhende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Priorität des Grundgesetzes für Russland nicht aufgehoben.

[hmw/russland.NEWS]

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