Russland und die Ukraine: Die Kirche bitte im Dorf lassen

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist in den Osterferien in Italien. Beim Wandern hat sie jetzt offensichtlich „Hinweise“ gefunden, wonach Russland für die sich zuspitzende Lage im Osten der Ukraine verantwortlich ist. Zumindest behauptet das ihre Sprecherin in Berlin. Die Ereignisse seien „sehr, sehr ähnlich“ wie die vor der „Annexion der Krim“, meint der niederländische Außenminister Frans Timmermans. Beweis: „Wenn es aussieht wie ein Pferd und wenn es geht wie ein Pferd, ist es üblicherweise ein Pferd und kein Zebra.“

In den Chor stimmen auch viele andere EU-Politiker ein. Sie alle sollten während der bevorstehenden Feiertage einmal in Ruhe die Analyse von Professor Reinhard Merkel über die „Die Krim und das Völkerrecht“ und die „kühle Ironie der Geschichte“ lesen. Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph von der Universität Hamburg mahnt in der FAZ, man sollte „die Kirche im Dorf lassen“.

Mit Verweis auf Kanzlerin Merkel und andere EU-Politiker macht die Nachrichtenagentur AFP einen seit Tagen wachsenden Verdacht aus, „dass Russland ähnlich wie auf der ukrainischen Halbinsel Krim im Osten der Ukraine mit Sicherheitskräften interveniert, um eine Abspaltung der Region vorzubereiten“. Ähnlich der Tenor im „Brennpunkt“ der ARD. Der vor einer neuerlichen „Annexion“ durch die „grünen Männchen“ warnt.

„Hat Russland die Krim annektiert?“, fragt Reinhard Merkel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Seine kurze Antwort: „Nein.“ Und er fragt weiter: „Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts). Hätte aber Russland wegen dieser Verfassungswidrigkeit den Beitritt der Krim nicht ablehnen müssen? Nein; die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht. War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein.“

Falsch, falsch, falsch. Vernichtender ist die Sicht von Politik und Medien hierzulande auf die Vorgänge in der Ukraine selten beurteilt worden.

Glaube man den westlichen Regierungen, so Professor Merkel, „dann hat Russland auf der Krim völkerrechtlich das Gleiche getan wie Saddam Hussein 1991 in Kuweit: fremdes Staatsgebiet militärisch konfisziert und dem eigenen zugeschlagen“. Doch wer das russische Vorgehen auf der Schwarzmeerhalbinsel als „Annexion“ beschreibe, betreibe Propaganda. „Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten.“

Und Merkel konstatiert, Referendum, Sezession und Beitrittserklärung seien nicht völkerrechtswidrig gewesen. „Die landläufige Feststellung, das Völkerrecht habe den Krim-Bewohnern kein Recht zur Sezession gewährt, ist ganz richtig. Aber der mitgelieferte Schluss, also sei die Sezession völkerrechtswidrig gewesen, ist falsch.“

Und was ist mit der russischen Militärpräsenz, macht die das Ganze nicht zur Farce, fragt Merkel rhetorisch. „Die Zwangswirkung der russischen Militärpräsenz bezog sich weder auf die Erklärung der Unabhängigkeit noch auf das nachfolgende Referendum.“ Die „grünen Männchen“, wie sie ARD und Co. heute nennen, sicherten demnach nur ab, dass die Abstimmung stattfinden konnte, „auf deren Ausgang nahm und hatte sie keinen Einfluss“. „Adressaten der Gewaltandrohung“, so der Rechtsphilosoph Merkel weiter, „waren nicht die Bürger oder das Parlament der Krim, sondern die Soldaten der ukrainischen Armee. Was so verhindert wurde, war ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession. Das ist der Grund, warum die russischen Streitkräfte die ukrainischen Kasernen blockiert und nicht etwa die Abstimmungslokale überwacht haben.“

Bei aller Empörung über das russische Vorgehen werde auch hierzulande übrigens nicht ernsthaft bezweifelt, dass im Ergebnis des Referendums „der authentische Wille einer großen Mehrheit der Krim-Bevölkerung zum Ausdruck kam“. Ob die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen korrekt waren, sei dafür ohne Belang. Die wirklichen Zahlen lägen jedenfalls weit über der Marke von fünfzig Prozent.

Professor Merkel gibt allerdings auch zu bedenken: auch wenn die russische Militärpräsenz einen blutigen Einsatz von Waffengewalt auf der Krim verhindert habe, verletzte sie doch das zwischenstaatliche Interventionsverbot. Sie sei demnach völkerrechtswidrig gewesen und berechtige andere Staaten zu Gegenmaßnahmen, zum Beispiel zu Sanktionen. Dabei müsste aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Russland habe darüber hinaus das Völkerrecht mit der „vorschnellen Anerkennung“ der Krim verletzt. Aber „die empörten westlichen Staaten“ mögen sich „nun an ihre eigenen Nasen fassen“, mahnt Merkel und ruft in Erinnerung: „Vor sechs Jahren, am 17. Februar 2008, erklärte die provisorische Zivilverwaltung im Kosovo dessen Unabhängigkeit vom serbischen Zentralstaat. Das verstieß, wiewohl der Internationale Gerichtshof das zwei Jahre später verneint hat, gegen einschlägiges spezielles Völkerrecht, nämlich die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom Juni 1999, die den Kosovo nach der NATO-Intervention unter die Hoheitsgewalt der Vereinten Nationen gestellt und zugleich die Unverletzlichkeit der serbischen Grenzen garantiert hat. Einen Tag nach dieser Sezession haben England, Frankreich und die Vereinigten Staaten, drei Tage später hat Deutschland den Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt.“

Damals habe Russland den Westen scharf kritisiert, heute spiele Moskau das gleiche Spiel. „Dass dabei die Rollen vertauscht sind, mag man als kühle Ironie einer Weltgeschichte verbuchen, die noch immer den Maximen der politischen Macht weit eher folgt als den Normen des Völkerrechts. Das ist bedauerlich, aber vorderhand nicht zu ändern. Und das wäre vielleicht ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten.“

Der da in der FAZ in analytischer Klarheit um rhetorische Abrüstung bittet, ist übrigens auf Vorschlag der Bundesregierung seit April 2012 Mitglied des Deutschen Ethikrats. Die Kanzlerin könnte ihren Namensvetter also bitte ernst nehmen.

Stimme Russlands

COMMENTS