Russland schickt Deutschland dritte Anfrage zu Nawalny

Russland schickt Deutschland dritte Anfrage zu Nawalny

Russland hat bereits drei Anfragen nach Deutschland bezüglich der Situation mit dem russischen Oppositionsführer Alexei Nawalny gesendet und auch Schweden und Frankreich aufgefordert, aber noch keine Antwort erhalten, berichtet das russische Außenministerium.

„Die wiederholten Forderungen an Russland, diese ‚skandalöse Geschichte‘ zu klären“, setzen uns immer wieder in Erstaunen. Wir erläuterten wiederholt und ausführlich unsere Position zu diesem Thema, unter anderem im Zusammenhang mit drei Anfragen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation an die BRD-Behörden um Rechtshilfe und um Hilfe zu leisten bei der Feststellung, ob es sich um ein Verbrechen handelt. … Bisher haben wir keine Antwort von Berlin erhalten“, heißt es in einem Kommentar der Informations- und Presseabteilung des russischen Außenministeriums, der am Dienstag auf der Website des Außenministeriums veröffentlicht wurde.

Der Kommentar stellt fest, dass es nicht nur auf die Ersuchen Russlands an Berlin, sondern auch auf die an die Behörden Schwedens und Frankreichs gerichteten Appelle der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) keine Antworten gibt. Das Außenministerium erläutert, dass an die Laboratorien dieser Länder „die Deutschen unter Verletzung allgemein anerkannter strafprozessualer Normen die ihnen vorliegenden Proben zur Analyse übergeben haben“.

Darüber hinaus ist das Außenministerium Russlands der Ansicht, dass Verstöße in dieser Situation auch vom Technischen Sekretariat der OPCW begangen wurden“.

Das Außenministerium hat keine Zweifel daran, dass „der vorbereitete Bericht über die Bereitstellung von ‚technischer Hilfe‘ auf Ersuchen der BRD das Vorhandensein von Spuren des sogenannten Nowitschok im Biomaterial von A. Nawalny aufzeichnen wird“.

Am 14. September reichte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation bei den zuständigen Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland einen zusätzlichen Antrag auf Rechtshilfe ein. Das russische Untersuchungsgremium bat in der zweiten russischen Anfrage die behandelnden Ärzte um zusätzliche Erklärungen, Informationen und Kopien von Dokumenten, die sich auf die Behandlung und Untersuchung von Nawalny beziehen.

Vergiftung von Nawalny

Oppositionsführer Alexei Nawalny wurde am 20. August auf einem Flug von Tomsk nach Moskau krank. Das Flugzeug machte eine Notlandung am Flughafen Omsk. Nawalny wurde auf die Intensivstation des Omsker Krankenhauses im Koma eingeliefert. Am 22. August wurde er zur Behandlung in die Berliner Klinik Charité nach Deutschland gebracht.

Am 2. September gaben die BRD-Behörden unter Berufung auf ein Bundeswehrlabor bekannt, dass in Nawalnys Körper Spuren eines Giftes aus der Nowitschok-Gruppe gefunden wurden, das erstmals nach der Vergiftung des ehemaligen GRU-Mitarbeiters Sergei Skripal und seiner Tochter Julia in Großbritannien im März 2018 bekannt wurde.

Am 9. September berichteten deutsche Medien unter Berufung auf das deutsche Verteidigungsministerium, Berlin habe die Ergebnisse von Nawalnys Untersuchungen an die OPCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) weitergeleitet und sehe keine Notwendigkeit, sie nach Russland zu schicken.

Bundesskanzlerin Merkel sagte am Mittwoch im Bundestag, Deutschland warte auf eine Antwort der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) anlässlich der Vergiftung des russischen Oppositionsführers Alexei Nawalny und werde dann eine mögliche Reaktion in Brüssel erörtern.

„Dies ist keine bilaterale Angelegenheit, sondern ein Verbrechen auf russischem Territorium, ein Verstoß gegen die Chemiewaffen-Konvention. Dies ist also ein internationales Problem. Wir warten auf die Ergebnisse der OPCW und werden dann im europäischen Kreis die notwendige Reaktion diskutieren.“

Im Übrigen warte Deutschland noch auf Erklärungen der Russischen Föderation zu diesem Vorfall.

[hrsg/russland.NEWS]

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