Die russische Regierung ist offenbar bereit, eine Reform des Strafrechts zu unterstützen, die mildere Sanktionen für bestimmte Drogendelikte ohne Verkaufsabsicht vorsieht. Das berichtet die Zeitung Kommersant unter Berufung auf den Entwurf einer Stellungnahme der Regierungskommission für Gesetzgebungstätigkeit; das Wirtschaftsmagazin Expert griff die Angaben auf.
Konkret geht es um Straftaten im Zusammenhang mit dem illegalen Erwerb, Besitz, Transport oder der Herstellung von Drogen zum Eigenkonsum. Der vom Obersten Gericht bereits im Mai 2025 ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht vor, die Höchststrafen in schweren Fällen deutlich zu senken: bei „großer Menge“ von bislang zehn auf fünf Jahre Haft, bei „besonders großer Menge“ von 15 auf zehn Jahre. Das Oberste Gericht begründete dies damit, dass die bisherigen Strafrahmen nach Artikel 228 des russischen Strafgesetzbuches „übermäßig hart“ seien.
Darüber hinaus schlägt das Gericht vor, Ersttäter in mehreren Deliktgruppen nicht mehr mit Freiheitsstrafe zu belegen. Das betrifft laut den Berichten Fälle des illegalen Drogenbesitzes in „erheblicher Menge“ ohne Verkaufsabsicht, den unerlaubten Anbau narkotischer Pflanzen sowie die Fälschung von Rezepten für Betäubungsmittel. Nach Auffassung des Obersten Gerichts handelt es sich dabei häufig um Taten von Menschen mit Suchterkrankungen, die eher behandlungsbedürftig als haftwürdig seien.
Die Unterstützung der Regierung fällt jedoch nur eingeschränkt aus. Nach den Berichten will der Ministerrat das Vorhaben nur dann mittragen, wenn die vorgesehenen Strafsenkungen für große und besonders große Mengen im weiteren Gesetzgebungsverfahren wieder aus dem Text gestrichen werden. Diese Vorschläge des Obersten Gerichts stünden aus Sicht der Regierung nicht im Einklang mit der laufenden Politik zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Zudem wird befürchtet, dass bereits Verurteilte infolge einer Gesetzesänderung freikommen und erneut in kriminelle Milieus zurückkehren könnten.
Auslöser der Debatte war unter anderem ein Treffen von Präsident Wladimir Putin mit dem Menschenrechtsrat im Dezember 2023. Dabei hatte das Ratsmitglied Eva Merkatschowa darauf hingewiesen, dass in manchen Strafkolonien der Anteil junger Menschen, die nach Artikel 228 verurteilt wurden, bis zu 80 Prozent betragen soll. Im Anschluss daran gab Putin den Auftrag, die bestehende Rechtspraxis zu prüfen und Änderungsvorschläge auszuarbeiten.
Ob es tatsächlich zu einer spürbaren Liberalisierung kommt, bleibt damit offen. Nach derzeitigem Stand deutet alles darauf hin, dass Moskau zwar bei Ersttätern und minderschweren Fällen zu Zugeständnissen bereit sein könnte, eine allgemeine Absenkung der Strafrahmen bei größeren Drogenmengen aber weiterhin ablehnt.

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