Russland novellierte Ausschreibungsverfahren

[Von Ullrich Umann/gtai] Seit dem 1.1.2014 ist in der Russischen Föderation das Gesetz N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für staatliche und kommunale Zwecke“ in Kraft. Mit der neuen Bestimmung wurde das Gesetz N 94-FZ „Über staatliche Beschaffungen“ abgelöst. Doch machen Experten darauf aufmerksam, dass sich eine Reihe von Anpassungen erforderlich machen.

Deklarierte Ziele der Novelle sind ein bestmöglicher Koeffizient aus Qualität und Preis im Fall von Beschaffungen, optimale Vorbereitungsmöglichkeiten für bietende Unternehmen sowie die Planbarkeit von Ausschreibungen über einen längeren Zeitraum hinweg. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Gesetz besteht insbesondere darin, dass fortan ein kompletter und transparent zu haltender Beschaffungszyklus vorgegeben ist.

Dieser beginnt bei der Vorplanung von Beschaffungen und erstreckt sich weiter über die eigentliche Ausschreibung, die Abnahme der Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen und endet erst mit der Ergebnisauswertung beziehungsweise amtlichen Revision der Beschaffung. Zudem haben Ausschreibungsverfahren ab dem Moment, an dem die ausschreibende Stelle für sich einen Bedarf definiert, veröffentlicht zu werden.

Der definierte Bedarf fließt in einen Beschaffungsplan ein, der anschließend gemäß vorgegebener Zeitgraphik – und wahrscheinlich ab 2016 auch gemäß standardisierter inhaltlicher Vorgaben – umzusetzen ist. Da der Beschaffungsplan aus Gründen der Finanzierbarkeit frühestens im jeweils folgenden Haushaltsjahr in Kraft treten kann, erhalten potenzielle Bieter mehr Zeit zur Vorbereitung.

In die Veröffentlichungspflicht fließen künftig detaillierte Informationen über den Ausgang von Ausschreibungen, das heißt darüber ein, zu welchen Konditionen geboten und der Zuschlag erteilt wurde. Ebenfalls hat die Öffentlichkeit das Recht, das Ergebnis von Prüfverfahren zu erfahren, in denen festgestellt wird, in welchem Umfang die beschafften Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen den zu erreichenden Zweck erfüllt haben.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass ab sofort ganze Pakete ausgeschrieben werden können, die sowohl Güter als auch Dienstleistungen umfassen. So können bei Technikbezügen gleich Schulungs-, Wartungs- und die künftig zu erwartenden Reparaturleistungen gleich mit eingekauft werden. In der Vergangenheit mussten Güter und die dazu gehörigen Dienstleistungen getrennt ausgeschrieben werden. Oft wurde alleinig das Geld für den Technikkauf bewilligt, was dazu führte, dass Wartungen unterblieben oder sich Reparaturen zeitlich stark verzögerten.

Über den ordnungsgemäßen Ablauf des gesamten Beschaffungszyklus soll eine Kontrollinstanz wachen, in der die Öffentlichkeit vertreten sein wird. Kommentatoren sehen an dieser Stelle allerdings auch Risiken: So könnten Wettbewerber die dort bekannt gegebenen Informationen nutzen, um Ausschreibungsergebnisse gerichtlich anzufechten, was zu künstlichen Verzögerungen im Projektablauf führen würde.

Für eine Übergangszeit von zwei Jahren müssen vorerst nur Ausschreibungen ab einem Beschaffungswert von 1 Mrd. Rbl aufwärts (ca. 22 Mio. Euro) öffentlich breit vorgestellt und diskutiert werden. Ab dem 1.1.2016 sind dann ausnahmslos alle Beschaffungen davon betroffen. Das Gesetz N 44-FZ enthält auch Mechanismen zur Minderung von Preisdumping. In der Vergangenheit hatten es Qualitätsanbieter fallweise schwer, gegen Billigfirmen anzukommen; ausschlaggebend war der geringste Bieterpreis. Ab sofort müssen alle teilnehmende Firmen ihre Preisbildung offen legen und auch begründen können. Für Ausschreibungen ab 15 Mio. Rbl aufwärts (ab ca. 330.000 Euro) gelten sogar zusätzliche Schutzmechanismen. Liegt ein Bieter wertmäßig um 25% unterhalb des aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Ausgangspreises, hat er Garantien im anderthalbfachen Wert des Ausgangspreises beizubringen.

Damit soll verhindert werden, dass Firmen bewusst tief stapeln, nur um den Zuschlag zu erhalten; ist das Projekt erst einmal fortgeschritten, werden finanzielle Nachforderungen gestellt. Die Fertigstellungskosten sind im Ergebnis in die Höhe geschossen. Dies war bei Bauvorhaben in der Vergangenheit durchaus des Öfteren zu beobachten.

Die öffentliche Verwaltung ist auf Grundlage des neuen Gesetzes besser in der Lage, fallweise geschlossene Tender auszuschreiben. Auf diese Weise wird eine qualitativ hochwertige Ausführung besser gewährleistet.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Durchführung zweistufiger Ausschreibungen. Dieses Instrument findet immer dann Anwendung, wenn eine öffentliche Verwaltung technische Unterstützung bei der Vorbereitung der eigentlichen Beschaffungsmaßnahme benötigt, etwa in Form von Beratungs- oder Planungsleistungen.  Gemäß dem aktuell geltenden Gesetz muss die ausschreibende Stelle den Bietern nicht nur die zur Teilnahme beizubringenden Sicherheiten zurück erstatten, sondern ebenfalls die Zinserträge. Darüber hinaus muss der Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen sowie sozial orientierten Anbietern an allen öffentlichen Beschaffungen mindestens 15% betragen. Dies wird durch die Einrichtung eines gemeinsamen elektronischen Informationssystems gewährleistet.

Noch vor Inkrafttreten von N 44-FZ war klar, dass nicht nur Textanpassungen, sondern auch Durchführungsbestimmungen folgen müssen. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 2014 der Entwurf eines Regierungserlasses veröffentlicht, wonach bei Beschaffungen Standards in Form von preislichen und qualitativen Obergrenzen zu gelten haben. Damit soll unter anderem die Anschaffung von Luxusgütern verhindert werden. Ausschreibungen sollen alleinig einem rationalen Ziel folgen.

Mit der Fertigstellung eines entsprechenden Normen-, Waren- und Dienstleistungskatalogs wird aber nicht vor Juli 2014 gerechnet. Spätere Beschaffungsplanungen müssen den Katalog zwar berücksichtigen, können haushaltstechnisch aber frühestens 2016 greifen.

Öffentliche Ausschreibungen nach Ausschreibungswert

Ausschreibungen auf föderaler Ebene 46,3%

Ausschreibungen auf regionaler Ebene 37,5%

Ausschreibungen auf kommunaler Ebene 16,2%

 

COMMENTS