Russland macht „Bier-Bomben“ den Garaus

Mit dem Jahreswechsel hat Russland den Verkauf von Bier in 2-Liter PET-Flaschen verboten. Entgegen eines ursprünglichen Vorhabens, den Verkauf von Bier nur noch in 0,5 Liter fassenden Gebinden, zu erlauben, einigte man sich nun auf eine Obergrenze von 1,5 Litern.

Russland geht energisch gegen den übermäßigen Alkoholkonsum seiner Bevölkerung vor. Wurden als erstes die Wodkapreise drastisch erhöht, folgte eine Regelung der Verkaufszeiten für Alkohol. Für den Verbraucher bedeutete dies in der Praxis, dass er seit geraumer Zeit seinen mittlerweile umgerechnet fünf Euro teuren Schnaps im halben Liter nur noch bis 22.00 Uhr und erst wieder ab 11.00 Uhr Vormittag im Geschäft erwerben konnte.Inwiefern dies dem Volkswohl dienlich ist, gehen die Meinungen auseinander. Für die Kundschaft scheinen sich lediglich die Umstände geändert zu haben.

Ein weiterer Schritt ist jetzt zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Der Alkoholverkauf für die beliebten, weil effektiven, „Zwei Liter-Bomben“ aus Kunststoff steht ab sofort unter Strafe. Hauptsächlich dienen diese Behälter aus Kunststoff, unter dem Namen PET-Flaschen bekannt, in Russland der Bier-, Kwas- und Mineralwasserabfüllung. Der Beliebtheitsfaktor dieser schweren, unhandlichen Plastikungetüme gründete offenbar in erster Linie in der kompakt transportablen Menge. Denn, um ehrlich zu sein, spätestens wenn die Flasche durch Erwärmung ihr Volumen sichtbar veränderte, war es um den Biergeschmack geschehen.

Ursprünglich von der Duma im Jahr 2014 vorgesehen war ein Verbot von Alkoholika in PET-Gebinden mit mehr als 0,5 Litern, was einem Komplettverbot von Alkohol gleichkäme. Branchenverbände der Bierproduzenten, der Getränkeindustrie, der Verpackungsmittelhersteller und der Kunststoffindustrie stemmten sich in den folgenden Monaten vehement gegen die Verabschiedung der Gesetzesänderung. Der Branchenverband der russischen Bierproduzenten billigte schließlich doch noch den Entschluss, ab dem 1. Juli 2016 freiwillig auf die Verwendung von PET-Gebinden mit mehr als 1,5 Liter zu verzichten.

Dem Handel wurde noch eine Frist bis zum 1. Juli dieses Jahres gewährt, seine Lagerbestände unter die Endverbraucher zu bringen. Immerhin belief sich im russischen Einzelhandel bislang der Bierabsatz in Plastikflaschen auf etwa 50 Prozent, also die Hälfte des Gesamtaussoßes. Nach dieser Frist werden Verstöße gegen das neu in Kraft getretene Gesetz bei Einzelpersonen mit Bußgeldern in Höhe von 100.000 bis 200.000 Rubel, das entspricht etwa 1.500 bis 3.000 Euro, geahndet. Für Verstöße von Unternehmen sind Strafen bis zu 500.000 Rubel vorgesehen. Zum Wohl.

[mb/russland.RU]

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