In Russland werden immer größere Vermögenswerte aus Korruptionsverfahren zugunsten des Staates eingezogen. Doch der Staat hat offenbar erhebliche Schwierigkeiten, diese Immobilien, Firmenanteile und Luxusobjekte anschließend wirtschaftlich zu nutzen. Ausgerechnet die spektakulären Erfolge der Antikorruptionspolitik legen damit eine zweite Frage offen: Wie konnten einzelne Beamte, Richter oder lokale Politiker überhaupt Vermögen in Größenordnungen anhäufen, die an Oligarchen erinnern?
Generalstaatsanwalt Alexander Gutsan berichtete im März, dass 2025 auf Klagen der Staatsanwaltschaft hin rund 2.000 Immobilien und andere Vermögenswerte von Korruptionären in Staatseigentum überführt wurden. Ihr Gesamtwert lag nach seinen Angaben bei rund 1,6 Billionen Rubel. Insgesamt seien durch entsprechende Klagen bereits Vermögenswerte im Wert von mehr als vier Billionen Rubel an den Staat gefallen.
Die Dimensionen einzelner Fälle sind bemerkenswert. Beim früheren Leiter der südsibirischen Direktion der Umweltaufsicht Rosprirodnadsor, Andrej Frolow, wurden Dutzende Immobilien und teure Fahrzeuge festgestellt, darunter auch Auslandsimmobilien. Beim ehemaligen Richter am Obersten Gerichtshof und früheren Vorsitzenden des russischen Richterrats, Viktor Momotow, ging es um 95 Immobilienobjekte. Die Familie des früheren Bürgermeisters von Wladiwostok, Wladimir Nikolajew, verlor nach Gerichtsentscheidungen 821 Immobilienobjekte und Grundstücke; der Wert wurde in früheren Verfahren auf 14,8 Milliarden Rubel beziffert.
Solche Zahlen zeigen nicht nur das Ausmaß einzelner Korruptionsfälle. Sie werfen auch ein Licht auf eine Struktur, in der staatliche Ämter offenbar über Jahre hinweg in private Vermögensbildung übersetzt werden konnten. Der Begriff „Oligarchie“ wird in Russland meist mit Rohstoffkonzernen, Banken oder Privatisierungsgewinnern der 1990er-Jahre verbunden. Die aktuellen Fälle zeigen jedoch eine andere Variante: Vermögenskonzentration aus der Nähe zum Staat, zur Verwaltung, zu Gerichten und zu kommunaler Macht.
Doch nach der Beschlagnahme beginnt für den Staat das nächste Problem. Die russische Rechnungskammer stellte fest, dass nur ein kleiner Teil der eingezogenen Immobilien tatsächlich verkauft oder vermietet wird. Seit 2011 gingen nach ihren Angaben fast 9.000 Immobilienobjekte mit einem Gesamtwert von mehr als 113 Milliarden Rubel in Staatseigentum über. Seit 2021 wurden davon jedoch nur 240 Objekte privatisiert. Seit 2023 kamen 224 vermietete Objekte hinzu. Die Haushaltseinnahmen aus Verkäufen und Vermietung blieben im Vergleich zum Gesamtwert der beschlagnahmten Vermögen gering.
Die Gründe liegen nicht nur in Bürokratie, sondern auch in den bisherigen Verkaufsregeln. Besonders Wohnimmobilien konnten oft nicht versteigert werden, weil ihr Marktwert eine gesetzlich festgelegte Schwelle erreichen musste. Nach Darstellung der Gesetzesinitiatoren erfüllten nur etwa acht Prozent der betroffenen Wohnungen diese Voraussetzung. Viele beschlagnahmte Objekte blieben deshalb im Register des föderalen Eigentums hängen, ohne dass daraus Einnahmen oder eine sinnvolle Nutzung entstanden.
Die Staatsduma hat nun reagiert. Am 23. Juni verabschiedete sie in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das den Verkauf beschlagnahmter Korruptionsimmobilien erleichtern soll. Der bisherige Mindestwert für die Versteigerung von Wohnungen wird gestrichen. Auch die Wartefrist von sechs Monaten nach erfolglosen Auktionen soll entfallen. Dadurch sollen wiederholte Auktionen schneller möglich werden. Nach Angaben aus der Duma könnten mehr als 3.000 bislang blockierte Immobilienobjekte freigegeben werden.
Politisch ist das Thema heikel. Die Beschlagnahme von Villen, Hotels, Wohnungen und Grundstücken eignet sich als sichtbarer Beweis staatlicher Härte gegen Korruption. Wenn diese Objekte anschließend jahrelang ungenutzt in staatlichen Registern lagern, wird aus dem demonstrativen Erfolg ein Verwaltungsproblem. Für den Haushalt entstehen nur geringe Einnahmen, während die Öffentlichkeit vor allem erfährt, in welchem Umfang Amtsträger und ihre Familien Vermögen ansammeln konnten.
Zudem bleibt eine Kontrollfrage offen: Wer kauft solche Immobilien am Ende? Schon in der Duma wurde darauf hingewiesen, dass verhindert werden müsse, dass beschlagnahmtes Eigentum über Strohleute oder verbundene Käufer wieder in die Nähe früherer Besitzer gelangt. Ohne transparente Auktionen und wirksame Kontrolle könnte der Staat zwar formal Vermögen einziehen, es aber praktisch nur durch neue Eigentümerketten schleusen.
Der Fall zeigt damit zwei Seiten der russischen Antikorruptionspolitik. Einerseits werden immer größere Vermögen eingezogen, und die Staatsanwaltschaft präsentiert diese Verfahren als wirksame Antwort auf Korruption. Andererseits offenbaren die Verfahren eine gewaltige Schattenökonomie staatlicher Macht. Wenn einzelne Beamtenfamilien Immobilienbestände besitzen, die ganze Stadtviertel füllen könnten, ist die spätere Verwertung nur ein Teil des Problems. Die größere Frage lautet, wie solche Vermögen entstehen konnten — und warum sie erst dann zum politischen Thema werden, wenn sie bereits in Palästen, Hotels und Grundstücken materialisiert sind.

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