Russisches Außenministerium reagiert auf Forderung des Internationalen Seegerichtshof

Russisches Außenministerium reagiert auf Forderung des Internationalen Seegerichtshof

Der Internationale Seegerichtshof der Vereinten Nationen hat am Samstag in Hamburg entschieden, dass Russland die ukrainischen Seeleute unverzüglich freilassen und einen Schlepper und zwei Boote, die im vergangenen Herbst in der Kertsch-Straße festgehalten wurden, in die Ukraine zurückbringen soll.

„Das Seegerichtshof fordert Russland auf, drei ukrainische Schiffe und 24 inhaftierte ukrainische Seeleute freizulassen und ihnen die Rückkehr in die Ukraine zu ermöglichen“, sagte der Vorsitzende des Gerichts, Park Jin Hyung, bei der Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung.

Er merkte an, dass „Russland und die Ukraine von Maßnahmen Abstand nehmen sollten, die den Streit über den Vorfall in der Kertsch-Straße verschärfen könnten.“

Park Jin Hyun sagte auch, dass das Tribunal eine Gelegenheit für Russland und die Ukraine bietet, ihre Versionen von Ereignissen in der Kertsch-Straße vor Gericht darzustellen. „Die Ukraine und die Russische Föderation müssen dem Tribunal spätestens am 25. Juni einen Bericht vorlegen.“

Das Gericht erklärte, dass es sich in diesem Fall um die Anordnung dringender „vorläufiger Maßnahmen“ handelt. Die Klageerhebung ging von ukrainischer Seite an das Gericht.

Das russische Außenministerium ist der Ansicht, dass der Internationale Seegerichtshof für nicht zuständig ist, um den Fall zu prüfen. Eine entsprechende Erklärung wurde vom Ministerium am 16. April abgegeben.

Heute reagierte das russische Außenministerium mit einer „Mitteilung an die Medien“. Darin heißt es, dass die „Vereinbarungen Russlands und der Ukraine bei der Unterzeichnung und Ratifizierung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 die Möglichkeit ausschließen, das Streitbeilegungsverfahren der Übereinkunft in Bezug auf den Vorfall vom 25. November 2018 in der Straße von Kertsch anzuwenden“.

Dort habe es sich um eine „verantwortungslose Provokation“ gehandelt, bei der die „Anforderungen der russischen Gesetzgebung bezüglich der Navigation in dem Gebiet“ nicht erfüllt wurden. Der Vorfall in der Kertsch-Straße fällt nicht in die Zuständigkeit der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und so kann das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen nicht an der Beilegung des Konflikts zwischen Moskau und Kiew beteiligt sein. Die Forderungen der Ukraine können daher nicht berücksichtigt. „Im weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens werden wir unseren Standpunkt konsequent verteidigen.“

[hub/russland.NEWS]

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