Russische Generalstaatsanwaltschaft legt You Tube lahm

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat gefordert, einen auf YouTube gestellten Video-Clip mit einem Aufruf an die Bevölkerung der Ukraine zu blockieren. Deswegen haben einige Provider den Zugang zu YouTube vollständig gesperrt.

Die russische Telekommunikationsbehörde Roskommnadsor hat YouTube auf die „schwarze Liste“ der verbotenen Webseiten gesetzt. Als Begründung nannte die Generalstaatsanwaltschaft den nach ihrer Auffassung extremistischen Inhalt eines Videos zur Ukraine. Dabei geht es um einen Aufruf der radikalen ukrainischen Politiker Walerij Nowodworski und Konstantin Borow an die Bevölkerung des Nachbarlandes unter dem Titel „Appell an das Volk der Ukraine: Zu den Waffen!“.

Darin beschuldigen die Autoren die russische Regierung der Invasion in die Ukraine und rufen die Bewohner des Landes zum Kampf gegen die russische Armee auf. In der russischen Vertretung von Google – Eigentümer des Dienstes YouTube – erklärte man gegenüber CNews, dass man die Situation prüfe.

Die Provider sind verpflichtet, den Zugang zu dem genannten Video zu unterbrechen, jedoch können das nicht alle von ihnen punktgenau tun. Viele Provider, wie die größten Anbieter „Rostelekom“ und „Wympelkom“, sperren gewöhnlich die IP-Adresse, was zur Unerreichbarkeit des gesamten Dienstes führt.

Bereits am Freitag beklagten sich die Abonnenten des Providers AKADO, dass YouTube nicht mehr aufgerufen werde könne. Dabei nutzt der Anbieter das DPI-System, das eine „feine“ Blockierung von Internet-Inhalten ermöglicht. Bei AKADO wurde die Abschaltung als technische Fehler bezeichnet.

Bereits zuvor hatte die russische Generalstaatsanwaltschaft einen der Blogs auf Blogspot.ru, das ebenfalls zu Google gehört, als extremistisch eingestuft. Dieser Blog wurde bislang aber noch nicht blockiert oder entfernt, deshalb steht auch er auf der „schwarzen Liste“ der untersagten Webseiten. Nun hat Roskomnadsor in der entsprechenden Registerzeile die IP-Adresse geändert: jetzt ist sie die gleiche, wie jene IP-Adresse, unter der YouTube registriert ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass unter dieser IP-Adresse auch andere Google-Dienste arbeiten.

Das Recht auf außergerichtliche Blockierung „extremistischer Websites“ hat die Generalstaatsanwaltschaft seit dem 1. Februar 2014. Wird irgendein Seiteninhalt als politisch inakzeptabel eingestuft, übergibt die Behörde die entsprechenden Daten an Roskomnadsor, das verpflichtet ist, die Seite sofort in die Liste der untersagten Websites aufzunehmen. Danach informiert Roskomnadsor den Besitzer der Webseite über die angelasteten Gesetzesverstöße.

Diese Prozedur unterscheidet sich von den Regeln bei der Blockierung von Webseiten, die aus anderen Gründen gesetzwidrig sind (Propaganda von Drogen, Kinderpornographie, Suizid). In diesen Fällen informiert Roskomnadsor zunächst den Besitzer der Webseite sowie seinen Hosting-Provider und setzt erst dann die Seite auf die „schwarze Liste“.

Ein weiterer Fall einer Blockierung durch die Generalstaatsanwaltschaft betraf kürzlich 13 Foren aus dem sozialen Netz «Im Kontakt» zu den Ereignissen in der Ukraine. Die Seiten kamen auf die Liste der verbotenen Webseiten, wurde aber nach der Blockierung des Zuganges darauf aus Russland durch den Administrator des Social network „Im Kontakt“ heruntergenommen.

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