Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Russischen Föderation zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen.

Aufgrund einer Regierungsverordnung vom 16. März wird vom 18. März, 00.00 Uhr Moskauer Zeit bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit die Einreise von Ausländern eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr,  Mitglieder offizieller Delegationen und  Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und  konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben,  und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.

Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg, in den Oblast Kaliningrad, die Verwaltungsbezirke Nowosibirsk, Kemerowo und Kamtschatka aus besonders betroffenen Ländern wie China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich und Deutschland  sind verpflichtet, sich für 14 Tage oder bei kürzerem Aufenthalt in Moskau für den jeweiligen kürzeren Zeitraum, in der Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und sollen den Aufenthalt im öffentlichen Raum möglichst vermeiden und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen. Seit 14. März 2020 gilt dies auch für ihre Kontaktpersonen. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen.

Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zur praktischen Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.

Es ist mit vergleichbaren Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation zu rechnen.

Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Russland werden nur noch von Aeroflot über den Flughafen Moskau-Scheremetjewo abgewickelt. Ab dem 19. März 2020 soll nur noch Berlin angeflogen werden.

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
  • Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

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