Regierungsamtliche Vokative

[german-foreign-policy.com] Ein prominenter deutscher Jurist übt scharfe Kritik an gegen Russland gerichteten Äußerungen der Bundesregierung zur Krim-Krise. Wie Reinhard Merkel, Jura-Professor an der Universität Hamburg, erklärt, müsse die Behauptung, Russland habe die Krim „annektiert“ oder dort einen „Landraub“ begangen, klar zurückgewiesen werden: Sie sei nicht nur völkerrechtlich falsch, sondern auch hochgefährlich, weil Annexionen gewöhnlich mit Krieg beantwortet würden.

Merkel rät, in der Krim-Krise dringend „den regierungsamtlichen Vokativen von Berlin bis Washington zu misstrauen“. Währenddessen spitzt sich die Situation in der Ukraine weiter zu. Die illegal ins Amt gelangte Regierung beginnt eine „Lustration“ („Reinigung“), deren Ziel es ist, Anhänger der Partei des gestürzten Präsidenten Janukowitsch von öffentlichen Posten zu entfernen; die Rede ist von „Tausenden“. Zugleich erhalten ukrainische Oligarchen, gegen deren Herrschaftspraktiken sich die frühen Maidan-Proteste richteten, neue Ämter; die von Deutschland aufgebaute Partei UDAR des Ex-Boxers Witali Klitschko hat anstelle ihrer chancenlosen Führungsfigur einen Milliardär zu ihrem Kandidaten für die Präsidentenwahl ernannt. Gegen die Proteste der zunehmend marginalisierten prorussischen Bevölkerungsteile rücken inzwischen faschistische Kräfte vor, deren Gewaltpotenzial sich die von Berlin unterstützte Maidan-Opposition schon bei Janukowitschs Sturz zunutze machte.

Keine Annexion

Scharfe Kritik an den Äußerungen der Bundesregierung zur Krim-Krise übt der Jurist Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Hamburger Universität. Wie Merkel in einem aktuellen Zeitungsbeitrag schreibt, müsse zunächst festgehalten werden, dass der Übergang der Krim in die Russische Föderation keine „Annexion“ und kein „Landraub“ gewesen sei. Vielmehr habe es sich um „eine Sezession“ gehandelt, „bestätigt von einem Referendum“; „ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm“. Nichts davon sei völkerrechtswidrig; lediglich die Sezession sei nach ukrainischem Recht verboten gewesen. Dies alles festzuhalten sei keinesfalls Wortklauberei, sondern von hoher Bedeutung: Schließlich sei eine Annexion, eine „räuberische Landnahme mittels Gewalt“, nichts Geringeres als ein „Titel zum Krieg“. Lediglich zwei Aspekte des Geschehens auf der Krim seien völkerrechtswidrig gewesen. Das gelte zum einen für die Präsenz russischer Soldaten jenseits ihrer Stationierungsorte. Diese habe allerdings auf die Gültigkeit des Referendums keine Auswirkungen gehabt: Das Militär habe nicht „die Abstimmungslokale überwacht“, sondern bloß „die Möglichkeit des Stattfindens“ von Referendum und Abspaltung gewährt, indem sie „ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession“ verhinderte.

weiter bei german-foreign-policy.com >>>

COMMENTS