Die Moskauer haben sich nach offiziellen Angaben gegen die Verlegung des Puschkin-Denkmals ausgesprochen. Damit scheiterte ein Vorstoß des Regisseurs Nikita Michalkow. Die Abstimmung war zugleich ein Probelauf für die Dumawahl. Berichte über Druck auf Beschäftigte werfen allerdings Fragen nach der Freiwilligkeit der Beteiligung auf.
Alexander Puschkin bleibt stehen. Sein Denkmal soll nicht auf die andere Seite der Twerskaja-Straße zurückkehren, wo es ursprünglich errichtet worden war. Die Mehrheit der Teilnehmer einer Moskauer Testabstimmung sprach sich am 28. August gegen den Umzug aus. Das berichtete Kommersant unter Berufung auf die Stadtverwaltung.
Mehr als 740.000 Menschen beteiligten sich nach offiziellen Angaben. Abgestimmt wurde zwischen 8 und 14 Uhr im Internet sowie in 132 geöffneten Wahllokalen. Zugelassen waren volljährige Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Moskau. Die meisten nutzten nach Darstellung der Stadt das elektronische Fernwahlverfahren.
Michalkows historische Gerechtigkeit
Den Anstoß hatte Nikita Michalkow gegeben, der Vorsitzende des russischen Filmverbands. Er wollte das Denkmal auf seinen ursprünglichen Standort am Twerskoi-Boulevard zurückversetzen lassen. Dort war es 1880 enthüllt worden. 1950 wurde es auf die gegenüberliegende Straßenseite umgesetzt, an die Stelle des Glockenturms des zuvor abgerissenen Strastnoi-Klosters.
Michalkow begründete seinen Vorschlag mit historischer Gerechtigkeit. Schon die Aufstellung auf dem Standort des zerstörten Glockenturms sei falsch gewesen; auch Puschkin selbst hätte dies seiner Überzeugung nach missbilligt. Die Rückkehr solle zudem der Seele des Dichters Ruhe verschaffen.
Es gab auch nüchterne Gegenargumente. Der Museumswissenschaftler Daniil Silenko vom Museum Moskau bezeichnete gegenüber TASS den heutigen Standort als besonders günstig für die Platzgestaltung. Solange ein Wiederaufbau des Klosters nicht vorgesehen sei, sehe er wenig Sinn in einer erneuten Versetzung, zitierte ihn Kommersant.
Die Abstimmung entschied damit einen konkreten Streit über das Stadtbild. Aus der Ablehnung von Michalkows Vorschlag lässt sich allerdings keine politische Absage an den Regisseur insgesamt ableiten. Zur Wahl stand ein Denkmalstandort, kein Vertrauensvotum über seine Person.
Ein Dichter als Testfall für die Dumawahl
Die Stadt verband die Standortfrage ausdrücklich mit der Vorbereitung der Wahlen vom 18. bis 20. September. Geprüft werden sollten Abläufe und Belastbarkeit des elektronischen Wahlsystems. Nach der Ankündigung waren auch künstliche Störungen vorgesehen: In einzelnen Wahllokalen sollten Verbindung oder Strom zeitweise ausfallen, um die Funktionsfähigkeit der Ersatzverfahren zu testen.
Die Bürgerbefragung erfüllte also zwei Zwecke. Sie lieferte eine Entscheidung über den öffentlichen Raum und verschaffte der Wahlverwaltung einen Probelauf mit vielen Teilnehmern. Für die Bewertung ist diese Verbindung wesentlich: Ein technisch störungsfreier Ablauf beantwortet noch nicht die Frage, wie frei und nachvollziehbar eine Abstimmung ist.
Wie freiwillig war die Teilnahme?
Am Abstimmungstag berichtete Nowaja Gaseta Europa, Beschäftigte staatlich finanzierter Einrichtungen seien zur Teilnahme gedrängt worden. Das Medium verwies für Moskauer Institute auf Berichte des Projekts „Wahlen im Detail“. Zusätzlich schilderten eigene Gesprächspartner aus dem Verkehrsbereich entsprechende Aufforderungen durch Vorgesetzte. Beschäftigte sollten demnach teilweise auch weitere Teilnehmer mobilisieren; dafür gebe es unterschiedliche Vorgaben.
Wie verbreitet dieser Druck war und welchen Anteil er an der gemeldeten Beteiligung hatte, lässt sich aus dem Bericht nicht bestimmen. Ebenso wenig belegt er, dass Beschäftigten eine bestimmte Antwort zur Denkmalfrage vorgeschrieben wurde. Druck zur Teilnahme und Manipulation der Stimmabgabe sind unterschiedliche Vorwürfe. Die Zahl von mehr als 740.000 Teilnehmern lässt sich unter diesen Umständen aber nicht ohne Weiteres als Ausdruck freiwilliger Begeisterung für kommunale Mitsprache lesen.
Auch die Ergebnisdarstellung bleibt begrenzt: Die Meldungen von Kommersant und Interfax nennen keine genaue Stimmenverteilung. Sie erläutern zudem nicht, welche rechtliche Bindungswirkung die Testabstimmung besitzt. Das beweist keine Fälschung, begrenzt aber die Schlüsse, die sich aus ihr ziehen lassen.
Bürger entscheiden – wer bestimmt die Fragen?
Denkmäler und vertraute Plätze sind keine belanglosen Gegenstände. Dass Einwohner über ihre Gestaltung mitentscheiden können, verdient auch dann Beachtung, wenn das Verfahren von der Verwaltung organisiert wird. Nach dem veröffentlichten Ergebnis hat sich hier der Wunsch nach Bewahrung gegen eine prominente Änderungsinitiative durchgesetzt.
Für Basisdemokratie reicht das allein jedoch nicht. Entscheidend wäre auch, ob Bürger selbst Themen zur Abstimmung bringen können, ob sie ohne Druck teilnehmen oder fernbleiben dürfen und ob Ergebnisse überprüfbar sind. Im vorliegenden Fall ging der Vorschlag von Michalkow aus. Die Behörden und der öffentliche Stab zur Wahlbeobachtung machten daraus die Frage für einen ohnehin vorgesehenen Systemtest.
Die Episode zeigt deshalb vor allem die Reichweite einer begrenzten Mitsprache: Die Teilnehmer konnten einen ausgewählten Vorschlag zurückweisen. Über die Auswahl der Frage entschieden andere.
Puschkin bleibt auf seinem Sockel. Ob auch die Bürger einen festeren politischen Stand gewonnen haben, ist damit noch nicht entschieden.

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